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Atomstreit mit Iran: Maas droht Teheran mit UN-Sanktionen


Sanktionen gegen Teheran?
Maas droht dem Iran im Atomstreit

Von afp
11.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Heiko Maas bei seiner Ankunft in Brüssel: Das Atomabkommen legt fest, dass die UN den Iran bei einem Verstoß mit Sanktionen belegen dürfen.Vergrößern des Bildes
Heiko Maas bei seiner Ankunft in Brüssel: Das Atomabkommen legt fest, dass die UN den Iran bei einem Verstoß mit Sanktionen belegen dürfen. (Quelle: Francisco Seco/ap-bilder)

Vor zwei Tagen hat der Iran erneut begonnen, Uran anzureichern. Damit verstößt der Staat bewusst gegen das Atomabkommen. Der deutsche Außenminister hat Teheran nun mit deutlichen Worten vor Konsequenzen gewarnt.

Bundesaußenminister Heiko Maas hat dem Iran wegen der Wiederaufnahme der Uran-Anreicherung mit der Einleitung des Streitschlichtungsverfahrens aus dem Atomabkommen gedroht, das zur Wiedereinführung von UN-Sanktionen führen könnte. Die Europäer sähen Teherans Vorgehen mit großer Besorgnis, sagte Maas am Montag in Brüssel. Kehre der Iran nicht zur Einhaltung der Atomvereinbarung zurück, würden sich die anderen Länder "alle Mechanismen vorbehalten, die in dem Abkommen festgelegt sind".

Die EU-Außenminister beraten am Montag in Brüssel über das weitere Vorgehen gegenüber dem Iran. Maas kündigte an, er werde danach nach Paris reisen, um mit seinen französischen und britischen Kollegen zu besprechen, wie es weitergeht. Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind die europäischen Vertragspartner des Atomabkommens. Maas betonte, Ziel müsse es sein, das Atomabkommen zu erhalten.

Vor vier Jahren hoben die UN die Sanktionen gegen den Iran auf

Das Atomabkommen von 2015 soll den Iran am Bau von Atomwaffen hindern und unterwirft sein Nuklearprogramm internationaler Kontrolle. Im Gegenzug waren die internationalen und nationalen Sanktionen gegen das Land aufgehoben worden, einschließlich der durch den UN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen.


Der von Maas angesprochene Streitschlichtungsmechanismus sieht ein mehrstufiges Verfahren mit zahlreichen Fristen vor. Er kann aktiviert werden, wenn eine Vertragspartei glaubt, dass Bestimmungen des Abkommens von der anderen Seite verletzt werden. Dies wäre ein sehr langer Prozess über voraussichtlich mehrere Monate. Ohne Einigung mit dem Iran könnte er aber letztlich zur Wiedereinführung von UN-Sanktionen führen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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