Gericht weist Klage ab Ex-Minister Jung unterliegt im Streit um Altersbezüge
Vor seiner Zeit als Bundesverteidigungsminister war Franz Josef Jung Landtagsabgeordneter in Hessen. Für diese Zeit wollte der CDU-Politiker ein höheres Altersgeld erstreiten – und ist gescheitert.
Im Rechtsstreit um seine Altersbezüge für seine Zeit als hessischer Landtagsabgeordneter hat der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden wies am Montag eine Klage des CDU-Politikers ab, der die Bezüge als zu niedrig berechnet gesehen und deshalb gegen den hessischen Landtag geklagt hatte. Aus Sicht des Gerichts stellen die von Jung monierten Regelungen keine Ungleichbehandlung dar.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein kompliziertes Verfahren, in das Ansprüche aus anderen Ämtern miteinfließen. Jung saß von 1983 bis 2005 als Abgeordneter im Landtag in Wiesbaden, bevor er in den Bundestag einzog und von 2005 bis 2009 Bundesverteidigungsminister war. Die Altersbezüge der Landtagsabgeordneten werden aus der Höhe ihrer Diäten und der Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament berechnet.
Jung nennt Regelung absurd
Dabei gilt: Hat ein Abgeordneter höhere Ansprüche auf Bezüge aus einem Amt, das er vor seiner Landtagszeit innehatte, werden die Altersbezüge aus dem höheren Amt errechnet. Erwirbt er erst nach der Landtagszeit diese höheren Bezüge, werden die Altersbezüge aus den Ansprüchen als Landtagsabgeordneter berechnet.
Jung sprach am Montag vor dem Verwaltungsgericht von einer "Absurdität". Als ehemaliger Bundesminister mit einer damaligen Verantwortung für rund 360.000 Menschen und einen Milliarden-Etat werde er durch die Regelung schlechter gestellt als Landesminister. Jung sieht kritisch, dass diese Regelung noch nicht galt, als er 2005 den Landtag verließ.
Zunächst keine Berufung zugelassen
Nach Berechnungen während der mündlichen Verhandlung entgehen ihm durch die Regelung aus seiner Sicht monatlich rund 4.770 Euro. Der aktuellste Bescheid der Landtagsverwaltung zu seinen Altersbezügen belief sich nach seinen Angaben auf 828 Euro. Hinzu kommen seine Ansprüche aus seiner Zeit als Bundesminister von rund 3.700 Euro.
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Gegen das Urteil ist zunächst keine Berufung zugelassen. Um in die nächste Instanz zu gehen, müsste Jung, der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, wie der Vorsitzende Richter erläuterte. Wie Jung hatte auch der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Clemens Reif gegen den Bescheid vom Landtag wegen seiner Altersbezüge geklagt.
- Nachrichtenagentur dpa