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Urteil in Berlin: Staat muss IS-Familie nach Deutschland zurückholen


Urteil in Berlin
Staat muss IS-Familie nach Deutschland zurückholen

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau trägt ihr Kind durch ein Lager im syrischen BaghusVergrößern des Bildes
Eine Frau trägt ihr Kind durch ein syrisches Lager: Da die Zustände in Lagern prekär seien, können sich Angehörige auf die staatliche Schutzpflicht berufen und so nach Deutschland zurückkehren. (Quelle: Gabriel Chaim/ap-bilder)

Was soll Deutschland mit IS-Anhängern umgehen, die in Syrien gekämpft haben? Ein Berliner Gericht hat im Fall einer Familie nun ein Urteil gesprochen: der Staat muss Angehörige von IS-Kämpfern zurückholen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückholen muss. Mit dem Beschluss werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen und danach die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Auswärtige Amt (AA) kann gegen die Eilentscheidung allerdings Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht neu entscheiden. "Der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt seit gestern vor und wird nun geprüft", sagte ein AA-Sprecher auf dpa-Anfrage.

Berufung auf die staatliche Schutzpflicht

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

Die Sender NDR und WDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten zuerst darüber berichtet. Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte demnach argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen.

In den kurdischen Lagern sollen dem Bericht zufolge Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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