Mitglied der "Hammerskin"-Bewegung Mutmaßlicher Neonazi fand Job in Flüchtlingsbehörde
Ein Mitglied der neonazistischen "Hammerskins" soll fast zwei Jahre im Bundesamt für Migration in Nürnberg tätig gewesen sein. Der Verfassungsschutz machte die Behörde auf ihn aufmerksam.
Ein als Rechtsextremist eingestufter Mann ist für längere Zeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beschäftigt gewesen. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" entschied er zwar nicht über Asylverfahren, war aber an der Abwicklung sogenannter Dublinverfahren beteiligt; dabei geht es um die Rücküberstellung von Asylsuchenden an andere europäische Länder.
Ein Bamf-Sprecher bestätigte den Fall, wollte sich aber mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Mannes nicht zu den in der "Welt" genannten Details äußern.
"Sehr wenige Einzelfälle"
Nach Bamf-Angaben gab es in der Vergangenheit noch andere Fälle, in denen die Behörde später bei Mitarbeitern rechtsextreme Gesinnungen festgestellt hatte. "Das waren aber nur sehr wenige Einzelfälle – vor allem wenn man sie in Verhältnis zu der großen Zahl von Mitarbeitern setzt, die in den vergangenen Jahren eingestellt worden seien", sagte der Sprecher.
Grundsätzlich müsse jeder Mitarbeiter vor seiner Einstellung eine Treuepflichterklärung zum Grundgesetz unterzeichnen, machte der Sprecher deutlich. Wenn man später feststelle, dass er diese Erklärung wahrheitswidrig unterzeichnet habe, sei dies ein Kündigungsgrund. Für eine flächendeckende Überprüfung seines Personals fehle dem Bamf die Rechtsgrundlage.
Verfassungsschutz gab entscheidenden Hinweis
Laut "Welt" hatte der Mann vor zwei Jahren bei der Behörde angefangen; später sei sein Vertrag entfristet worden. Vor ein paar Monaten habe die Nürnberger Flüchtlingsbehörde dann einen Hinweis des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen erhalten.
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Nach dem Medienbericht ist der Mann Mitglied der "Hammerskin"-Bewegung und in der Rechtsrock-Szene aktiv gewesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte dies am Donnerstag auf Nachfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bestätigen.
- Nachrichtenagentur dpa