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"Starke-Familien-Gesetz": Mehr Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien


Sitzung der Länderkammer
Mehr Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2019Lesedauer: 3 Min.
Nach einem Bundesratsbeschluss sollen Kinder künftig höhere Sozialleistungen erhalten.Vergrößern des Bildes
Nach einem Bundesratsbeschluss sollen Kinder künftig höhere Sozialleistungen erhalten. (Quelle: Peter Kneffel./dpa)

Berlin (dpa) - Höherer Kinderzuschlag, mehr Geld zum Schulstart, stärkere Unterstützung vor allem für Alleinerziehende: Kinder und einkommensschwache Familien können ab Mitte des Jahres mit mehr staatlichen Leistungen rechnen.

Der Bundesrat verabschiedete am Freitag ein Gesetz der Bundesregierung, das diese als Starke-Familien-Gesetz bezeichnet. Die große Koalition von Union und SPD sieht darin einen wichtigen Schritt gegen Kinderarmut in Deutschland.

Das Gesetz sieht vor, dass der Kinderzuschlag von zuletzt 170 Euro auf 185 Euro im Monat steigt. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder. Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Darüber hinaus hebt das Gesetz die sogenannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfallen lässt. Und: Auch eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent. Grundsätzlich gilt: Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Das Kind muss unter 25 Jahre sein. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln bestimmt. Sie hängt von den Lebenshaltungskosten ab.

Die Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien sollen nach Angaben der Bundesrats-Pressestelle ebenfalls verbessert werden. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge. Damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterstrich in der Bundesratssitzung, dass zwei Millionen der insgesamt 13 Millionen Kinder in Deutschland von dieser Regelung profitieren könnten. Bereits bei einer Debatte im Bundestag hatte sie gesagt, zwei Millionen Kinder lebten in Familien, in denen das Geld knapp sei, weil die Eltern Sozialleistungen bezögen oder geringe Einkommen hätten, weil sie Verkäuferin, Handwerker, Friseurin seien.

Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) begrüßte das Gesetz als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssten jetzt weitere folgen. Sie bemängelte, dass die Beantragung der Leistungen immer noch relativ schwierige Hürden beinhalte. So würden zur Zeit nur 35 Prozent der tatsächlich Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag erhalten.

Die SPD-Ministerpräsidentinnen von Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, Malu Dreyer und Manuela Schwesig, würdigten das Gesetz als gute Nachricht für die Kinder in Deutschland. Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Weinberg, betonte, mit dem Familienstärkungsgesetz "setzen wir zentrale Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut um". Niemand könne wollen, dass es in einem so reichen Land wie Deutschland armutsgefährdete Kinder gebe, sagte Dreyer.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Gesetz als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband kritisierte aber zugleich: "Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke."

Das Gesetz soll nun stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

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