Vorfall in Nürnberg Zivilpolizisten beobachteten Fackelmarsch von Neonazis
Neonazis waren letzten Samstag mit Fackeln auf das Ex-Reichsparteitagsgelände in Nürnberg gezogen. Sie blieben dabei nicht unbeobachtet, wie die Polizei nun einräumte.
Der Fackelmarsch von Neonazis auf dem ehemaligen NS-Reichsparteitagsgelände in Nürnberg ist von Zivilbeamten beobachtet worden. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei am Donnerstag. Zuvor hatte nordbayern.de darüber berichtet.
Nach Angaben des Sprechers übernahmen die beiden Beamten die Beobachtung der Gruppe, nachdem die Neonazis am Samstagabend von einer Flüchtlingsunterkunft in Nürnberg-Langwasser abgewandert und mit brennenden Fackeln zu dem einstigen Aufmarschgelände der NSDAP gezogen waren. Dort posierten sie auch auf der Zeppelintribüne, von der in den 1930er Jahren Adolf Hitler gesprochen hatte.
Ein unmittelbares Eingreifen sei aus Gründen des Eigenschutzes der Beamten "taktisch nicht zielführend" gewesen, erklärte der Sprecher. Bereits zuvor hatte die Polizei eingeräumt, den Fortgang des Geschehens nicht ausreichend erkannt zu haben und bedauert, "dass eine rechtsgerichtete Gruppierung den historisch belasteten Ort für ihre Propagandazwecke missbrauchte".
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, nannte den Aufmarsch eine "unerträgliche Provokation". Die Neonazis hätte man an dem Abend weiter im Blick behalten müssen. Da die Beteiligten der Polizei bekannt sein müssten, sollten sie zur Verantwortung gezogen werden. "Es geht nicht darum, einzelne Polizisten an den Pranger zu stellen, sondern solche Aufmärsche künftig zu verhindern. Dies war schließlich nicht der erste Vorfall dieser Art in Nürnberg", mahnte Schuster.
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Der Vorfall löste eine Debatte über den Umgang mit der neuen Dimension rechtsextremer Aktionen aus. Die aus Nürnberg stammende Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan verlangte im Gespräch mit den "Nürnberger Nachrichten" ein Präventionskonzept, "das diesen Täterort für derlei Verhöhnung der Opfer des NS-Staates unbrauchbar macht". Die Stadt Nürnberg leitete ein Bußgeldverfahren gegen die Organisatoren ein, weil die Versammlung nicht angemeldet war. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben ist.
- Nachrichtenagentur dpa