t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Hartz IV: Zwei Autos sind erlaubt, ein teures nicht


Urteil zu Hartz IV
Zwei Autos sind erlaubt, ein teures nicht

Von dpa, cwe

19.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Ein Gericht hat klargestellt, dass das Auto von Hartz-IV-Beziehern maximal 7500 Euro wert sein darf.Vergrößern des Bildes
Ein Gericht hat klargestellt, dass das Auto von Hartz-IV-Beziehern maximal 7500 Euro wert sein darf. (Quelle: Frank Leonhardt/dpa)
News folgen

Familien, die Hartz IV beziehen, dürfen zwei billige Autos besitzen, nicht jedoch ein teures, das hat jetzt ein Gericht klargestellt. Der Wert eines Fahrzeugs darf bei Hilfebeziehern maximal 7500 Euro betragen.

Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen kann eine auf Hartz IV angewiesene Familie statt eines Gebrauchtwagens für jeden Erwerbsfähigen keinen gemeinsamen teuren Wagen beanspruchen. Um die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit zu ermöglichen, dürfe jeder Erwerbsfähige in der Familie ein eigenes Auto im Wert von maximal 7500 Euro besitzen, entschieden die Celler Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Wenn die Familie allerdings nur einen teureren Wagen besitze, müsse sie den über 7500 Euro hinausgehenden Wert erst für den Lebensunterhalt verwenden, ehe Hartz IV gezahlt werde, so das Gericht. Das Gesetz sehe keine abstrakten Freibeträge vor, sondern stelle auf das Auto als solches ab, entschied das Gericht. Die Mobilität des Menschen solle geschützt werden, nicht sein Vermögen.

Geklagt hatte eine Familie aus Wolfsburg, die Hartz IV beantragt hatte und einen Pkw im Wert von rund 11.000 Euro besaß. Neben weiterem verwertbaren Vermögen müsse zunächst der über 7500 Euro hinausgehende Wert des Autos für den Lebensunterhalt verbraucht werden, ehe Hartz IV gezahlt werde, entschied das Gericht.

Die Familie hatte argumentiert, dass Vater und Mutter je einen Wagen im Wert von maximal 7500 Euro besitzen dürfen, was zusammengerechnet 15.000 Euro ergebe. Der gemeinsame Wagen im Wert von 11.000 Euro bewege sich also im geschützten Finanzlimit. Dieser Kalkulation folgte das Gericht nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website