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Das steht im Solarpaket: Besondere Anlagen, Flächen, Balkonkraftwerke


Balkonkraftwerke, Mieterstrom, Flächen
Bundestag stimmt ab: Das steht im Solarpaket

Von afp
26.04.2024Lesedauer: 3 Min.
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Solarpaneele am Balkon (Symbolbild): Es wird über das Solarpaket abgestimmt. (Quelle: Stefan Sauer/dpa/dpa-bilder)
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Das Solarpaket kommt. Nachdem es lange blockiert wurde, hat sich die Ampelkoalition in Verbindung mit dem Klimaschutzgesetz geeinigt. Heute wird im Bundestag abgestimmt. Was steht drin?

Balkonkraftwerke, Mieterstrom und die Nutzung von Freiflächen: Das Solarpaket I soll am Freitag erst den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren. Plan der Regierung ist, damit die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, indem der Zugang zu Solarenergie vereinfacht wird. Ein Überblick:

Bedeutung von Solarenergie in Deutschland

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus erneuerbaren Energien stammen. Eine wichtige Säule dabei ist die Solarenergie, die bis Ende dieses Jahrzehnts 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern soll. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung über eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022. Im vergangenen Jahr machte Solarstrom knapp zwölf Prozent der eingespeisten Strommenge aus.

Mehr Flächen für Photovoltaikanlage

Der Bau von Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt soll sich in Zukunft mehr lohnen – dafür wird die Förderung als Reaktion auf gestiegene Baukosten auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Zusätzlich werden die Mengen für Photovoltaik-Dachausschreibungen etwa verdoppelt.

Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegeben werden. Dafür werden Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

Besondere Solaranlagen

Solaranlagen sollen künftig verstärkt auch auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden. Auch landwirtschaftliche Flächen und Moore sollen stärker zur Energiegewinnung genutzt werden. Zudem sollen Berghänge grundsätzlich für Solaranlagen zur Verfügung stehen.

Die sogenannten besonderen Solaranlagen bekommen ein eigenes Untersegment für Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur. Die Menge der Anlagen, die in diesem Bereich jährlich ausgeschrieben wird, wächst schrittweise auf bis zu 2.075 Megawatt an.

Balkonkraftwerke zukünftig einfacher erwerben

Ein für Verbraucher wichtiger Baustein des Solarpakets sind die sogenannten Balkonkraftwerke, also Mini-Solaranlagen, die nicht viel Platz brauchen und direkt über die Steckdose angeschlossen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber der Vergangenheit angehört. Künftig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren.

Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher dürfte mit dem neuen Gesetz attraktiver werden, erklärt der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW). Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können demnach ihren Solarstrom barrierearm an Mieterinnen und Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energieversorger werden. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht verpflichtet sind, die umfassende Versorgung der Verbraucher mit Strom sicherzustellen.

Parallel wird mit dem Solarpaket das bereits etablierte Mieterstrommodell weiter optimiert, indem es auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird und bürokratische Anforderungen reduziert werden.

Kein Bonus für heimische Industrie

Insbesondere die Grünen hatten sich bis zuletzt für einen "Resilienz-Bonus" zur Förderung der heimischen Solarindustrie eingesetzt. Diese zusätzlichen Subventionen haben es jedoch nicht ins Gesetz geschafft, vor allem wegen Widerstands aus der FDP.

Duldungspflicht nur auf öffentlichen Flächen

Mit dem Solarpaket kommt auch eine sogenannte Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen. Demnach müssen Betreiber einer Solaranlage auf Grundstücke der öffentlichen Hand gelassen werden, um Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Im Regierungsentwurf war diese Regel auch für landwirtschaftliche Flächen geplant. Der Deutsche Bauernverband allerdings hatte diesen Plan massiv kritisiert. Der BSW bedauert: "Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks" bleibe ungenutzt.

EU-Notfallverordnung

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die EU-Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt und um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Damit können beispielsweise Genehmigungen für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Stromnetze schneller erteilt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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