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Klimaschutzgesetz und Solarpaket: Der Inhalt


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Auch Solarpaket beschlossen
Was im neuen Klimaschutzgesetz steht


15.04.2024Lesedauer: 3 Min.
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Solaranlage: (Symbolbild): Die Ampelfraktionen haben sich auf ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Lange waren sich die Koalitionspartner uneinig, jetzt haben sie sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Solarpaket geeinigt. Das hat auch Folgen für die Bürger.

Die Ampelparteien haben sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt und ein neues Solarpaket auf den Weg gebracht. Wie die Vertreter von SPD, Grünen und FDP am Montag mitteilten, wurden die Zuständigkeiten für die einzelnen Ministerien neu definiert.

Die Bundesregierung hatte beide Pakete bereits im vergangenen Juni und August beschlossen. Seitdem wurde vor allem das Klimaschutzgesetz im Bundestag behandelt. Nun gab es den Durchbruch. Der Bundestag dürfte das Solarpaket in der kommenden Woche beschließen, dann muss es noch den Bundesrat passieren.

Klimaschutzgesetz: Das steht drin

Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass sich in einem Bereich nichts ändert: Fahrverbote werden nicht kommen. Die hatte Verkehrsminister Volker Wissing erst kürzlich ins Spiel gebracht, um die Klimaziele auf Grundlage des alten Gesetzes einzuhalten.

In der neuen Version des Gesetzes bleibt laut Koalitionskreisen zwar die Verpflichtung bestehen, den Treibstoffausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent seit 1990 zu reduzieren, allerdings soll dies künftig nicht mehr so stark anhand einzelner Sektoren gemessen werden. Bislang galt nämlich: Jeder Sektor hat eigene Klimaziele, die er erfüllen muss. Gelingt dies nicht, müssen im folgenden Jahr Sofortprogramme vorgelegt werden. Der Verkehrsbereich hinkt bei den Vorgaben aktuell hinterher und wäre so auf harte Einschnitte angewiesen gewesen.

Ministerien sollen Klimaschutz gemeinsam erreichen

Auf Grundlage des neuen Gesetzes werden alle Sektoren gemeinsam betrachtet, einzelne Ministerien mit wenig Emissionen in ihrem Bereich können andere kompensieren. Dennoch behält jeder Sektor ein eigenes Ziel. Konsequenzen hat dies aber zukünftig vor allem, wenn die Gesamtziele aufgrund eines Bereiches nicht mehr eingehalten werden.

Darüber hinaus ist in dem Gesetz eine klare Zielsetzung für das Jahr 2040 festgehalten. 88 Prozent beträgt das Einsparziel bis dahin. Die Einhaltung ist ebenso wie das 2030-Ziel verpflichtend für die Bundesregierung.

Dabei verändert sich auch die Messweise. Wurde zuvor stets rückwirkend das vergangene Jahr gemessen, soll nun vorausschauender geprüft werden, ob die Ziele der Zukunft erreicht werden könne. Dabei soll der Bundestag künftig stärker über die Vorgänge informiert werden. Der Expertenrat für Klimafragen soll die Zielverfehlungen und auch die Ziele der EU-Lastenteilung künftig prüfen.

Solarpaket: Mehr Förderung, weniger Bürokratie

Neben dem Klimaschutzgesetz haben sich die Ampelparteien auch auf ein Solarpaket geeinigt. Dies verspricht verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und weniger Bürokratie bei der Entstehung neuer Solaranlagen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Hälfte der neuen Solaranlagen auf Gebäude, die andere Hälfte auf Freiflächen wie Felder entfallen.

Eine Neuerung betrifft etwa die Balkonkraftwerke. Die müssten zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Dafür soll eine Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reichen. Die Anmeldung soll einfacher und auf wenige Daten beschränkt werden. Auch die Zähler sollen nicht extra umgerüstet werden müssen und die kleinen Balkonsolaranlagen künftig auch leistungsfähiger sein dürfen. Zudem sollen Mieter leichter Solarstrom vom Dach beziehen können.

Die Entschlackung der bürokratischen Regeln betrifft etwa das vereinfachte Anmeldeverfahren für Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches. Wenn diese Anlagen bis 30 Kilowatt beim Netzbetreiber angemeldet werden und man keine Rückmeldung erhält, gelten sie automatisch als genehmigt. Anlagenzertifikate sind erst ab 500 Kilowatt Leistung nötig, statt wie bisher ab 135 Kilowatt.

Mehr Solaranlagen für Supermärkte und Hallendächer

Die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen soll ebenfalls gefördert werden. Auf Supermärkten oder Hallendächern sollen dank erhöhter Vergütung mehr Anlagen entstehen. Gleiches gilt für Solar auf Äckern.

Auch die Windenergie wird behandelt: Dabei sollen sogenannte Beschleunigungsgebiete nach europäischem Recht eingeführt werden, um den Ausbau zu beschleunigen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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