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Infektionsschutzgesetz: Diese Regeln hat der Bundestag für den Herbst beschlossen


Für den Herbst
Diese Corona-Regeln hat der Bundestag beschlossen

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 08.09.2022Lesedauer: 4 Min.
Karl Lauterbach (SPD): Der Gesundheitsminister musste im Vorfeld harsche Kritik für das Vorhaben einstecken.Vergrößern des Bildes
Karl Lauterbach (SPD): Der Gesundheitsminister musste im Vorfeld harsche Kritik für das Vorhaben einstecken.

Der Bundestag hat sich geeinigt: Das neue Gesetzespaket für den Corona-Herbst wurde auf den Weg gebracht. Zuvor hatte die Union die neuen Regeln kritisiert.

Nach nur wenigen Alltagsauflagen im Sommer sind im Herbst wieder mehr Corona-Schutzvorgaben möglich. Der Bundestag hat dazu jetzt das Gesetzespaket der Ampelkoalition beschlossen, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Es erhielt 386 Stimmen dafür, 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich.

Die Länder sollen die Vorgaben verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können. Allerdings soll die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen vorerst enden. Von der Opposition kommt Kritik an den Plänen, die voraussichtlich am 16. September auch noch in den Bundesrat müssen.

Die Union forderte im Vorfeld der Abstimmung grundlegende Kurskorrekturen. Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen." Zu zentralen Fragen des Corona-Herbstes bleibe sie Antworten schuldig. "Das Gesetz ist voller Unklarheit und lässt die Bundesländer ratlos zurück." In einem Entschließungsantrag spricht sich die Union für ein Ende der Corona-Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und Kliniken und gegen pauschale FFP2-Maskenpflichten in Verkehrsmitteln aus.

Ampelparteien warben um Zustimmung

Abgeordnete der Koalitionsparteien warben hingegen um Zustimmung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, fast alle Expertinnen und Experten rechneten mit einer Verschärfung der Infektionslage. Deshalb müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Gleichzeitig sei der Entwurf der Ampelkoalition aber verhältnismäßig. "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote", sagte Buschmann. Generell gelte: "Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen."

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger."

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warb für die Pläne, die mit einem breiten Basisschutz und gezielten regionalen Reaktionen dafür sorgen sollten, dass die Lage gar nicht erst schlimmer werde. Entscheidend sei jetzt auch, die Wochen bis zum Herbst dafür zu nutzen "noch mal Vollgas" bei Auffrischimpfungen zu geben.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit den beschlossenen Maßnahmen und den neu angepassten Impfstoffen wird es uns gelingen, sicher und gut durch Herbst und Winter zu kommen. Für uns war und ist es wichtig, dass wir die Gesundheit aller Menschen in unserem Land bestmöglich schützen und die Vorkehrungen dafür schaffen, auf die kommenden Wellen reagieren zu können."

Konkret geht es zum einen um die künftigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz. Sie sind Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. Zum Frühjahr waren sie vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden. Mit Blick auf eine erwartete kritischere Infektionslage im Herbst und Winter sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daneben auch noch eine neue Impfkampagne, einen schnelleren Medikamenten-Einsatz bei Erkrankten und genauere Daten zu Klinikbelegungen vor. Ein Überblick:

Die Bundesregeln

Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg, die Bundesregierung soll sie per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können.

Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Die erste Länder-Stufe

Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können – mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist".

Die zweite Länder-Stufe

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Diese Maßnahmen soll die Landesregierung aber nicht einfach festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird – in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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