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Fall Renate Künast: Richter wegen Hassrede-Rechtsbeugung angezeigt


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Umstrittenes Künast-Urteil
Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt

Von Benedikt Bethscheider

Aktualisiert am 27.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Bundestagsabgeordnete Renate Künast hält ein Schild mit der Aufschrift "#NoHateSpeech": Die frühere Fraktionsvorsitzende hatte vor dem Landesgericht Berlin versucht, gegen wüste Beschimpfungen in sozialen Medien vorzugehen.Vergrößern des Bildes
Bundestagsabgeordnete Renate Künast hält ein Schild mit der Aufschrift "#NoHateSpeech": Die frühere Fraktionsvorsitzende hatte vor dem Landesgericht Berlin versucht, gegen wüste Beschimpfungen in sozialen Medien vorzugehen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)

Der Fall um die Hass-Kommentare gegen die Bundestagsabgeordnete landet möglicherweise nochmal vor Gericht. Eine Anwaltskanzlei hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die das Urteil verhängt haben.

Die Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner aus dem Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Berliner Richter eingereicht, die über den Fall Renate Künast entschieden haben. In einem öffentlichen Schreiben erklärt die Kanzlei, dass der Verdacht nahe lege, dass die Entscheidung im Fall um Beleidigungen gegen die Bundestagsabgeordnete aus politischen Überzeugungen geschehen ist.

Das Berliner Landgericht hatte Anfang September den Antrag der Bundestagsabgeordneten Künast abgelehnt, personenbezogene Daten von 22 Nutzern auf Facebook herauszugeben, um zivilrechtliche Schritte gegen diese einzuleiten. Die unbekannten Nutzer haben die Grünen-Politikerin zuvor unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet.

Urteil sei nicht mit Kunstfreiheit zu begründen

Die Juristen beanstanden, dass nur durch eine "völlig verquere Auslegung der Entscheidung des Landgerichtes Hamburg zum Fall Alice Weidel" das Urteil begründet werden könne. Diese wurde im Jahr 2017 in der Satiresendung "Extra3" als "Nazischlampe" bezeichnet. Das Unterlassungsbegehren der AfD-Politikerin wurde damals mit Verweis auf den Grundrechtsschutz der Kunstfreiheit abgelehnt.


Laut Bernard Korn & Partner gehe es aber bei dem Fall Künast nicht um Kunstfreiheit, sondern um private Äußerungen in einem sozialen Netzwerk. Nach Argumentation der Kanzlei ginge das Urteil mit einer faktischen Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung einher.

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