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Renate Künast im Internet beleidigt: Politikerinnen empört über Urteil


Als "grünes Dreckschwein" bezeichnet
Politikerinnen empört über Künast-Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 20.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Renate Künast: Die Grünen-Politikerin wurde bei Facebook geschmäht.Vergrößern des Bildes
Renate Künast: Die Grünen-Politikerin wurde bei Facebook geschmäht. (Quelle: Florian Gärtner/imago-images-bilder)
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Es ist ein Urteil, das für Unverständnis sorgt: Bei Facebook wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast unter anderem als "Stück Scheisse" tituliert, das Berliner Landgericht wertet es nicht als Beleidigung.

Mehrere Politikerinnen haben Unverständnis geäußert über das Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Sie war vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dagegen vorzugehen. "Dieses fatale Urteil, welches eines Rechtsstaats unwürdig ist, berührt uns alle", sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag).

Sprache sei nicht nur Kommunikation, sondern Ausdruck von respektvollem, kultivierten Miteinander. "Wenn diese Kultur nicht mehr juristisch geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis den Worten Gewalt folgt", so Strack-Zimmermann.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte: "Bei allem Respekt vor unseren Gerichten: Was Renate Künast hier an widerlichen Beleidigungen erhalten hat, sollte niemand ertragen müssen." Meinungsfreiheit habe Grenzen, wenn zu Gewalt gegen Personen aufgerufen oder widerliche Hetze betrieben werde. Linksparteichefin Katja Kipping sagte: "Diese Form von Hass wird noch immer zu sehr verharmlost." Das müsse aufhören.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, sagte, Gewaltschutz sei ein Thema, das alle Ebenen des Staates angehe. "Und wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt."

Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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