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Fridays for Future in Mannheim: Kinder streiken – Eltern sollen Bußgeld zahlen


Fridays for Future in Mannheim
Kinder streiken für Klima – Eltern sollen Bußgeld zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Plakat eines Demonstranten zeigt eine weinende Erde: Seit Ende letzten Jahres streiken Schüler in Deutschland freitags für den Klimaschutz. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Das Plakat eines Demonstranten zeigt eine weinende Erde: Seit Ende letzten Jahres streiken Schüler in Deutschland freitags für den Klimaschutz. (Archivbild) (Quelle: Christophe Gateau/dpa-bilder)

Ein Mal Schwänzen kostet 88,50 Euro: In Mannheim sollen Eltern eine Strafe zahlen, weil ihre Kinder Ende Mai für zwei Stunden im Unterricht fehlten. Bei vier Familien gingen die Bußgeldbescheide ein.

Wegen der Teilnahme ihrer Kinder an einer Demonstration der Klimaschutzbewegung Fridays for Future haben vier Familien in Mannheim Bußgeldbescheide bekommen. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte, dass die Eltern jeweils 88,50 Euro zahlen sollen. Nach einem Bericht der Zeitung "Mannheimer Morgen" geht es um das unentschuldigte Fehlen der Gymnasiasten in jeweils zwei Stunden am 24. Mai.

Einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht hatten die Eltern nach Angaben des Regierungspräsidiums nicht gestellt. Der Klassenlehrer habe sie schriftlich darüber informiert, welche Konsequenzen ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat. Auch mit den Schülern seien mehrfach Gespräche geführt worden, teilte die Behörde unter Berufung auf Angaben der Schulleitung weiter mit.

Greta Thunberg stieß die weltweiten Schülerstreiks an

Nach Angaben der Mannheimer Fridays-for-Future-Organisation sollen an diesem Freitag Spenden gesammelt werden, um die Bußgelder zu bezahlen. Bei den Demonstrationen jeden Freitag setzen sich die Schüler für einen konsequenten Klimaschutz ein und lassen dafür auch den Unterricht ausfallen. Den Anstoß für die Bewegung hatte die junge Schwedin Greta Thunberg gegeben.


Weitere Fälle von Bußgeldbescheiden in Baden-Württemberg sind dem Regierungspräsidium nach nicht bekannt. Es verwies darauf, dass die Behörde und die Schule Verständnis dafür hätten, dass sich Schüler engagieren. Es sei allerdings kein sachlicher Grund erkennbar, wieso die Demonstrationen ausgerechnet in der Unterrichtszeit stattfinden und nicht etwa danach. Die rechtliche Situation sei daher eindeutig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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