Showdown in Karlsruhe Kritiker wollen den Rundfunkbeitrag kippen
Seit seiner Einführung 2013 steht der Rundfunkbeitrag von vielen Seiten unter Beschuss. Seine vehementesten Gegner treffen sich jetzt vorm Bundesverfassungsgericht. Wie stehen ihre Chancen?
Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich von Mittwoch an zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen.
Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate.
"Zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug"
Gegner des seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrags, der pro Wohnung fällig wird und aktuell 17,50 Euro im Monat beträgt, hatten eine regelrechte Prozessflut vor den Verwaltungsgerichten losgetreten. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben geurteilt. In keiner Entscheidung bisher konnten sich die Kritiker durchsetzen.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug", sagt einer der drei Kläger aus dem privaten Bereich, Robert Splett. "Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme", kritisiert er. Der 52-jährige Informatiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.
Auch ein Autovermieter unter den Klägern
Außerdem halten es die Beschwerdeführer für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weitere Kritikpunkte: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebende müssen ihn alleine tragen. Besitzer von Zweitwohnungen seien benachteiligt, weil sie für beide Wohnungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zur selben Zeit Rundfunk empfangen können.
Der Autovermieter Sixt, der als Gewerbetreibender für seine Fahrzeugflotte Beiträge zahlen muss, streitet als vierter Beschwerdeführer am Mittwoch ebenfalls vor dem Verfassungsgericht. Die Richter des ersten Senats müssen klären, ob es zulässig ist, für Betriebe je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt Rundfunkbeiträge zu erheben.
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5,83 Euro für jedes von fast 50.000 Fahrzeugen
Der Leiter der Sixt-Rechtsabteilung, Andrew Mountstephens, hält den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos auch deswegen für verfassungswidrig, weil er nur unter Mitwirkung der Zahlungspflichtigen eingetrieben werden könne. Das sei in den bisherigen Gerichtsverfahren von Sixt zwar ausführlich vorgetragen, von den Gerichten jedoch in ihren Urteilsgründen vollkommen ignoriert worden, kritisiert er. "Der Unehrliche kann kaum erwischt werden, der Ehrliche ist der Dumme." Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahrzeuge mit einem monatlichen Beitrag von 5,83 Euro betroffen, sagt Mountstephens.
"Mir geht es nicht um die 17,50 Euro", sagt der langjährige Beitragsverweigerer und Initiator des Forums "GEZ-Boykott", René Ketterer. "Mir geht es ums Prinzip." Er wehrt sich gegen die, wie er es sieht, Zwangsabgabe und empfindet die hohen Gehälter etwa von Moderatoren als unsozial. "Ich werde die Verhandlung am Mittwoch genau verfolgen", sagt er.
Kritik am Einfluss der Politik
Rechtsanwalt Sascha Giller aus Jena, der Beitragsverweigerer vertritt, spricht den Öffentlich-Rechtlichen die Neutralität ab. "Die geben gerne vor, dass sie staatsfern sind und eine neutrale Berichterstattung sicherstellen könnten. Aber das stimmt nicht. Denn die Zwangsfinanzierung ist ja durch den Staat sichergestellt – und der Einfluss der Politik auf die Intendanten immer gegeben."
Nach Überzeugung von ZDF-Justiziar Peter Weber haben die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein gut funktionierendes Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung geschaffen. "Diese Art der Finanzierung ermöglicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seinen Funktionsauftrag zu erfüllen. Der Rundfunkbeitrag stellt eine notwendige Weiterentwicklung der Rundfunkgebühr dar, insbesondere auch im Hinblick auf die Vielzahl neuartiger Empfangsgeräte."
Fast jeder hat einen Fernseher
SWR-Justiziar Hermann Eicher ergänzt: Aus verlässlichen statistischen Angaben (Verbrauchs- und Medienanalyse VuMA, 2005 bis 2017) sei klar, dass mehr als 99 Prozent der Personen über 14 Jahren in Haushalten mit mindestens einem Fernsehgerät leben. "Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht der Gleichheitsgrundsatz nicht tangiert, wenn der Gesetzgeber anknüpfend an dieser hohen Prozentzahl typisiert." Anders ließe sich auch der Einzug des Rundfunkbeitrags mit vertretbarem Aufwand nicht leisten, sagt Eicher.
Über die Höhe des Beitrags entscheiden die Ministerpräsidenten und die Landtage. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt dafür einen Vorschlag.
- dpa