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Bundestagswahl 2025: Erst- und Zweitstimme – was ist der Unterschied?


Zwei Kreuze
Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme?

Von t-online, fj

Aktualisiert am 25.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Links die Erststimme, rechts die Zweitstimme: Die Kreuze auf dem Stimmzettel wirken sich unterschiedlich auf die Wahl aus.Vergrößern des Bildes
Links die Erststimme, rechts die Zweitstimme: Die Kreuze auf dem Stimmzettel wirken sich unterschiedlich auf die Wahl aus. (Quelle: imago-images-bilder)
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Bei vielen Wahlen genügt nicht nur ein Kreuz: Es gibt eine Erststimme und eine Zweitstimme. Doch wie unterscheiden sich die beiden Spalten auf dem Stimmzettel?

Wer in die Wahlkabine geht, findet auf seinem Stimmzettel bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen zwei Spalten vor. Auf den ersten Blick wirken sie ähnlich: Sowohl bei der Erststimme als auch bei der Zweitstimme finden sich Namen und Parteien. Doch die beiden wirken sich unterschiedlich auf die Zusammensetzung des Parlaments aus.

Auf der linken Hälfte des Stimmzettels – die Erststimme – wird eine Person gewählt. Daher kann es hier vorkommen, dass neben dem Namen des Kandidaten keine Partei steht. Die Bewerber für die Erststimme sind in jedem Wahlkreis anders. Pro Wahlkreis kann nur der Direktkandidat mit den meisten Kreuzen mithilfe der Erststimme ins Parlament einziehen.

Gradmesser der Sitzverteilung

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und die Kandidaten ihrer zuvor aufgestellten Liste. Bei der Bundestagswahl sind diese Listen in jedem Bundesland unterschiedlich. Die ersten fünf Kandidaten einer Partei finden sich namentlich auf dem Stimmzettel wieder.

Die Anzahl der Zweitstimmen ist der entscheidende Gradmesser für die Sitzverteilung im künftigen Parlament. Wenn am Wahlabend Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht werden, zeigen diese stets das erwartete Zweitstimmenergebnis.

Im Jahr 2023 verabschiedete der Bundestag eine Wahlrechtsreform (mehr dazu lesen Sie hier). Die Zahl der Abgeordneten wurde auf 630 begrenzt, und die Sitzvergabe erfolgt nun ausschließlich auf Basis der Zweitstimmen.

Dadurch entfällt das bisherige System der Überhang- und Ausgleichsmandate. Eine Partei erhält also keine zusätzlichen Sitze mehr, wenn sie mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen

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