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Bundestagswahl 2025: Briefwahl aus dem Ausland – das müssen Sie wissen


So geht's
Wählen aus dem Ausland: Diese Frist sollten Sie nicht verpassen

Von t-online, mak

25.01.2025 - 18:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Rentner beim Strand-Spaziergang (Symbolbild): Versicherungszeiten im Ausland können für die Mindestversicherungszeit für eine Rente zusammengerechnet werden.Vergrößern des Bildes
Rentner beim Strandspaziergang (Symbolbild): Auch wer im Ausland lebt, kann wählen. (Quelle: Christopher Robbins/getty-images-bilder)
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Leben Sie im Ausland, wollen aber dennoch wählen? Das ist möglich – dabei gilt es aber einiges zu beachten.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland leben und an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Fristen beachten. t-online erklärt es Ihnen.

Welche Auslandsdeutschen sind wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für im Ausland lebende Deutsche, sogenannte Auslandsdeutsche, gilt zusätzlich:

  • Aufenthalt in Deutschland liegt weniger als 25 Jahre zurück: Sie müssen nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
  • Aufenthalt in Deutschland liegt länger als 25 Jahre zurück oder Sie haben nie in Deutschland gelebt: Sie müssen nachweisen, dass Sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.

Was bedeutet "Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen"?

Die Bundeswahlleiterin gibt mehrere Beispiele dafür an, etwa:
"Ein in Belgien lebender Deutscher wirkt im Bundesgebiet in einer deutschen Partei mit" oder: "Eine in Frankreich lebende Deutsche arbeitet in Deutschland in einer Bürgerinitiative mit."

Wie beantrage ich die Eintragung ins Wählerverzeichnis?

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In diesem müssen Sie unter anderem erklären, dass Sie wahlberechtigt sind und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung gestellt haben. Den Antrag finden Sie hier auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Falls Sie nie in Deutschland gemeldet waren, ist die Gemeinde zuständig, zu der Sie eine besondere Bindung haben. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Welche Frist muss ich beachten?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Also bis zum 2. Februar 2025. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitung und der Versand der Wahlunterlagen Zeit in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert die Briefwahl aus dem Ausland?

Nach erfolgreicher Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie die Briefwahlunterlagen. Füllen Sie den Stimmzettel aus und senden Sie ihn per Post zurück.

Achten Sie darauf, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingeht. Aufgrund möglicher Postlaufzeiten im internationalen Versand ist es ratsam, den Wahlbrief frühzeitig abzuschicken.

Postlaufzeiten beachten: Die internationale Postzustellung kann variieren. Planen Sie genügend Zeit für den Versand der Wahlunterlagen ein, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt.
Aktuelle Informationen einholen: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Hinweise zur Bundestagswahl 2025 auf den offiziellen Webseiten der Bundesregierung und der Bundeswahlleiterin.

Was ist, wenn ich nur vorübergehend im Ausland bin?

Deutsche, die vorübergehend im Ausland sind und in Deutschland gemeldet bleiben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Beantragen Sie dazu die Briefwahlunterlagen bei Ihrer Gemeinde und senden Sie den ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig zurück.

Wie viele Auslandsdeutsche gehen wählen?

Die Zahl der in Wählerverzeichnisse eingetragenen Auslandsdeutschen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Während bei der Bundestagswahl 2013 noch rund 67.000 registriert waren, lag die Zahl 2021 bei fast 129.000 – nahezu eine Verdopplung.

Die Mehrheit der Auslandsdeutschen lebt in EU-Staaten (46,3 Prozent), gefolgt von anderen europäischen Ländern (39 Prozent). Die restlichen Wahlberechtigten verteilen sich auf Amerika (8,2 Prozent), Asien (4,1 Prozent), Afrika (1,2 Prozent) sowie Australien und Ozeanien (1,2 Prozent).

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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