Internationaler Strafgerichtshof Trump ordnet Sanktionen gegen Haager Tribunal an
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US-Präsident Trump hat Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegt. Betroffen sind jene, die gegen US-Bürger oder Verbündete ermitteln.
US-Präsident Donald Trump hat Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sanktionen belegt. Das Staatsoberhaupt unterzeichnete am Donnerstag ein entsprechendes Dekret, wie die US-Regierung mitteilte.
Demnach werden gegen IStGH-Mitglieder, die an Ermittlungen gegen US-Bürger oder gegen Verbündete der USA beteiligt sind, Einreiseverbote verhängt. Betroffen von dem Visaembargo sind auch deren Familienmitglieder. Zudem drohen finanzielle Sanktionen.
Das Gericht habe "seine Macht missbraucht", indem es unbegründete Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen hat, heißt es in Trumps Anordnung. Der Republikaner wirft dem Gericht "bösartiges Verhalten" vor. Trump und Netanjahu waren am Dienstag im Weißen Haus zusammengekommen.
Während Trumps erster Amtszeit hatte seine damalige Regierung bereits Sanktionen gegen das Haager Gericht wegen Ermittlungen zu mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan erlassen, sein Nachfolger Joe Biden hob diese wieder auf.
Gegen Netanhaju und Putin ermittelt der IStGH
Der IStGH ermittelt neben Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu auch gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Der IStGH hat im November 2024 Haftbefehl gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. Auch der frühere israelische Verteidigungsminister Joaw Gallant und das führende Hamas-Mitglied Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri wurden zur Fahndung von dem Gericht mit Sitz in Den Haag ausgeschrieben.
Putin wurde im März 2023 zur Fahndung ausgeschrieben. Der Gerichtshof beschuldigt ihn, verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder und die erzwungene Überführung von Ukrainern in die Russische Föderation zu sein.
Die USA zählen wie Israel und Russland nicht zu den 125 Staaten, die den Internationalen Gerichtshof tragen. Das seit 2002 tätige Gericht ist zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen.
Zu den Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zählt auch Deutschland, das theoretisch den Haftbefehl gegen Netanjahu umsetzen müsste, sollte der israelische Ministerpräsident die Bundesrepublik besuchen.
- Nachrichtenagentur Reuters