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Jury-Urteil: Trump muss mehr als 80 Millionen Dollar an Opfer zahlen


83 Millionen Dollar wegen Verleumdung
Trump muss Schadensersatz zahlen – und reagiert prompt

Von t-online, wan, bm

Aktualisiert am 27.01.2024Lesedauer: 3 Min.
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Donald Trump in New York: Der ehemalige US-Präsident muss Millionen Dollar an die Autorin E. Jean Carroll zahlen. (Quelle: Yuki Iwamura/dpa)

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist erneut zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt worden. In dem Fall ging es um Verleumdung eines Missbrauchsopfers.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) an die US-Autorin E. Jean Carroll verurteilt worden. Eine Jury fällte am Freitagabend nach kurzer Beratung das Urteil in dem Prozess.

Der Betrag setzt sich zusammen aus 7,3 Millionen Schadenersatz, 11 Millionen Dollar Schadenersatz für ein Programm, um den Ruf der Autorin zu reparieren und 65 Millionen Dollar sogenannten Strafschadenersatz, der den Verurteilten bestrafen und ihn in Zukunft von dem Verhalten abhalten soll.

"Das ist ein großer Sieg für jede Frau, die aufsteht, wenn sie niedergestoßen wird, und eine große Niederlage für jeden Tyrannen, der versucht hat, eine Frau kleinzuhalten", sagte Carroll nach Verkündung der Entscheidung.

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Trump will Berufung einlegen

Trump äußerte sich kurz nach der Urteilsverkündung auf seinem Netzwerk Truth Social. "Absolut lächerlich! Ich bin mit beiden Urteilen überhaupt nicht einverstanden und werde gegen diese ganze von Biden gelenkte Hexenjagd, die sich auf mich und die Republikanische Partei konzentriert, Berufung einlegen", schrieb er. Er behauptete, das amerikanische Rechtssystem sei außer Kontrolle und werde als politische Waffe eingesetzt.

Vor dem Gerichtsgebäude wies die Trump-Anwältin Alina Habba die, wie sie es nannte, "lächerliche Entscheidung der Jury" zurück. Habba kritisierte auch den Richter und behauptete, ihr sei keine Verteidigung vor den Geschworenen erlaubt worden. Sie kündigte an, umgehend in Berufung zu gehen.

Ursprünglich hatte die Kolumnistin und Autorin E. Jean Carroll in dem Zivilprozess von Trump nur etwas über zehn Millionen Dollar Schadenersatz für verunglimpfende Äußerungen gefordert. Das ist rund achtmal weniger, als ihr nun zugesprochen wurde.

Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.

Wann muss Trump zahlen?

Dass Trump die Summe an Carroll unmittelbar überweisen muss, ist unwahrscheinlich. Nachdem er Berufung eingelegt hat, dürfte ihm offenstehen, das Geld bei Gericht zu hinterlegen, wie die "New York Times" berichtet. Er könnte sich auch um eine Bankgarantie bemühen und diese verwenden.

Möglich wäre auch, dass er auf seine Wahlkampfkasse zugreift, so die Zeitung. Das tatsächliche Vermögen Trumps ist unbekannt, weil er bislang keine Angaben dazu gemacht hat. Er soll aber laut "New York Times" in den vergangenen Jahren einige seiner Immobilien verkauft haben, darunter das Washington Hotel für 375 Millionen US-Dollar.

Trump stürmte aus dem Gerichtssaal

Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten – mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte.

Der amerikanische Ex-Präsident war während der Schlussplädoyers in dem Verleumdungsprozess am Freitag (Ortszeit) in New York aus dem Gerichtssaal gestürmt. Trump sprang plötzlich von seinem Stuhl auf und verließ den Raum, nicht aber das Gerichtsgebäude, wie ein AFP-Journalist berichtete.

Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.

Verwendete Quellen
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