Eigentümer aus 55 Staaten Putin lässt Tausende Ausländer auf der Krim enteignen
Trotz massiven Protests hat Russland Tausende Grundstücks-Eigentümer in der beliebten Küstenregion der Krim enteignet. Die Besitzer stammen aus 55 Ländern, auch Deutsche sind darunter.
Russland hat gegen den Widerstand der Ukraine die Zwangsenteignung von Tausenden Grundstücken auf der annektierten Schwarzmeer-Halbinsel Krim durchgezogen. Nach einem Erlass von Präsident Wladimir Putin dürfen Ausländer nun in den meisten Regionen der Krim kein Land mehr besitzen, wie die Staatsagentur Ria Nowosti am Samstag berichtete. Das Dekret hatte Putin schon am 20. März vorigen Jahres unterschrieben – dann war ein Jahr Zeit, rund 11.500 Grundstücke in neue Eigentumsverhältnisse zu überführen.
Die Grundstücke befinden sich vorwiegend in beliebten Küstenregionen wie Jalta, Kertsch und Sudak. Betroffen sind nach Behördenangaben Eigentümer aus 55 Staaten – vor allem aus der Ukraine, zu der die Krim gemäß Völkerrecht gehört, aber auch aus Deutschland, Australien und Israel. Die Ukraine hatte bereits vergangenes Jahr gegen die Enteignungen protestiert und Klagen vor internationalen Gerichten angekündigt. Ziel ist, Putins Dekret für ungültig erklären zu lassen.
Eigentümer sollten Grundstücke an Russen verkaufen
Die Eigentümer hatten ein Jahr Zeit, ihre Grundstücke entweder an russische Staatsbürger oder Firmen zu verkaufen beziehungsweise dem russischen Staat die Veräußerung zu überlassen. Im letzteren Fall sollte das Geld den Alt-Eigentümern überwiesen werden.
Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bei Reisen und Behördengängen hatten viele Betroffene geklagt, die Angelegenheiten nur schwer regeln zu können.
Auf der von einem mediterranen Klima geprägten Krim sind die Grundstücke in Küstenregionen besonders begehrt. In einigen wenigen Gebieten der Krim dürfen Ausländer noch Grundstücke besitzen. Offiziell begründet Russland den Schritt mit Sicherheitsbelangen. Demnach dürfen in Küstenregionen des Riesenreichs im Grenzgebiet Ausländer kein Land besitzen. Wohnungen sind nicht betroffen.
- Nachrichtenagentur dpa