Giftanschlag auf Halbbruder Mutmaßliche Kim-Attentäterin entgeht der Todesstrafe
Zwei Jahre nach dem Giftanschlag auf den Halbbruder von Nordkoreas Machthaber endet in Malaysia der Mordprozess. Auch die zweite Angeklagte kommt überraschend glimpflich davon.
Im Prozess um den Mord am Halbbruder von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un ist eine angeklagte Vietnamesin zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Doan Thi Huong dürfte aber schon Anfang Mai freigelassen werden, sagte ihr Anwalt am Montag. Zuvor hatte die malaysische Staatsanwaltschaft die Mordvorwürfe gegen die 30-Jährige abgeschwächt und damit den Weg für eine kurze Gefängnisstrafe freigemacht.
"Das ist ein faires Urteil", sagte Huong am Gerichtsgebäude der nahe Kuala Lumpur gelegenen Stadt Shah Alam nach dem Richterspruch. "Ich bin glücklich."
Huong und die Indonesierin Siti Aisyah hatten seit Oktober 2017 wegen der Ermordung von Kim Jong Nam vor Gericht gestanden. Ihnen wurde vorgeworfen, im Februar 2017 den Halbbruder des nordkoreanischen Machthabers am Flughafen von Kuala Lumpur mit dem Nervengift VX beschmiert zu haben. Kim Jong Nam starb kurz darauf.
Überraschende Freilassung
Beide Frauen beteuerten stets, sie seien mit einer List von nordkoreanischen Spionen zu der Aktion gebracht worden. Sie hätten geglaubt, es handele sich um einen Scherz für eine Fernsehsendung.
Mitte März ließ die malaysische Staatsanwaltschaft dann überraschend die Vorwürfe gegen Siti Aisyah fallen. Die 27-Jährige wurde daraufhin freigelassen und kehrte in ihr Heimatland zurück. Die Staatsanwaltschaft lehnte in der Folge aber ab, auch die Mordanklage gegen Huong fallenzulassen. Die 30-Jährige blieb deswegen in Haft.
Am Montag schwächte die Anklage dann die Vorwürfe gegen die Vietnamesin ab: Anstelle eines Mordes wurde ihr nur noch vorgeworfen, Kim mithilfe "gefährlicher Mittel" Verletzungen zugefügt zu haben. Darauf steht in Malaysia eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Huong bekannte sich schuldig. Bei einer Verurteilung wegen Mordes hätte ihr die Todesstrafe gedroht.
Der Fall bleibt rätselhaft
Das Gericht verhängte nun drei Jahre und vier Monate Haft gegen sie – gerechnet ab ihrer Festnahme im Februar 2017. Ihr Anwalt Hisyam Teh Poh Teik sagte, angesichts der in Malaysia üblichen Verkürzungen von Gefängnisstrafen werde seine Mandantin bereits Anfang kommenden Monats freikommen: "Sie wird in der ersten Mai-Woche nach Hause zurückkehren."
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- Nachrichtenagentur AFP