Erstes Land in Europa In Spanien gibt es jetzt "Menstruationsurlaub"
Übelkeit, Schwindel, Schmerzen: Viele Frauen haben während ihrer Periode mit Beschwerden zu kämpfen. In Spanien können sie sich nun krankschreiben lassen.
Spanien ist das erste Land in Europa, in dem Frauen "menstruationsfrei" nehmen können. Am Donnerstag trat das Gesetz über Sexual- und Reproduktionsgesundheit in Kraft, das unter anderem das Fernbleiben von der Arbeit bei Regelbeschwerden ermöglicht. Die von der linken Regierung beantragte Neuerung war im Februar vom Parlament gebilligt worden.
Damals waren im Rahmen des Gesetzes weitere Neuregelungen beschlossen worden. Ab sofort sind etwa auch Schwangerschaftsabbrüche sowie die Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen leichter. Gleichstellungsministerin Irene Montero sprach nach der Parlamentsabstimmung im Februar von einem "historischen Tag für die Förderung der feministischen Rechte".
Ähnliches Gesetz gibt es in Deutschland nicht
Vor allem neu ist, dass sich Frauen von der Arbeit freistellen lassen können, wenn sie Menstruationsbeschwerden wie starke Schmerzen, Übelkeit oder Kreislaufprobleme haben. Über den Gesetzesentwurf war zuvor gestritten worden, da Kritiker wie etwa die Gewerkschaft UGT befürchteten, dass Arbeitgeber Frauen bei der Stellenvergabe nun benachteiligen könnten. Ähnliche Bedenken äußerte auch die Wirtschaftsministerin Nadia Calviño. Dennoch wurde der Gesetzesentwurf im Dezember 2022 mit 190 Ja-Stimmen, 154 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen vom spanischen Parlament angenommen.
Die Arbeitnehmerinnen benötigen damit, um "menstruationsfrei" zu nehmen, jedes Mal ein ärztliches Attest. Die Dauer der Freistellung von der Arbeit ist dann im Prinzip unbegrenzt. Sie hängt laut Gesetz davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie lange sie anhalten. Die Kosten werden vom Staat übernommen.
Eine vergleichbare Regelung gibt es in Deutschland nicht. In Asien, etwa in Taiwan, hingegen schon: Hier können Frauen dann allerdings nur drei Tage pro Jahr zu Hause bleiben. Zudem bekommen sie nur die Hälfte des Lohns. Auch in Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat freigeben, wenn sie den Anspruch geltend machen – wer die Kosten dafür übernimmt und ob es dennoch Lohn gibt, ist hier jedoch im Gesetz nicht geregelt.
- Nachrichtenagentur dpa
- spiegel.de: Spanien ebnet Weg für Krankentage bei Menstruationsbeschwerden