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Polit-Prozess in Frankreich: Staatsanwaltschaft will Haftstrafe für Ex-Präsident Sarkozy


Polit-Prozess in Frankreich
Staatsanwaltschaft will Haftstrafe für Ex-Präsident Sarkozy

Von dpa
Aktualisiert am 08.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Nicolas Sarkozy verlässt nach einer Anhörung das Gerichtsgebäude in Paris.Vergrößern des Bildes
Nicolas Sarkozy verlässt nach einer Anhörung das Gerichtsgebäude in Paris. (Quelle: Sadak Souici/Le Pictorium Agency via ZUMA/dpa./dpa)

Paris (dpa) - Im spektakulären Prozess wegen vermuteter Bestechung und unerlaubter Einflussnahme hat die Anklage eine Haftstrafe von vier Jahren für den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gefordert.

Zwei davon sollen zur Bewährung ausgesetzt werden, wie französische Medien am Dienstagabend übereinstimmend berichteten. Der Konservative Sarkozy regierte von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.

Dem 65-jährigen Politiker wird vorgeworfen, 2014 über seinen Rechtsbeistand versucht zuhaben, von Gilbert Azibert, einem damaligen Generalanwalt beim Kassationsgericht, Ermittlungsgeheimnisse zu erfahren. Der Ex-Präsident soll im Gegenzug angeboten haben, den Juristen bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco zu unterstützen.

Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. "Ich habe niemals die geringste Bestechungstat begangen", sagte er am Montag vor Gericht.

Zum Prozessbeginn im November hatte es geheißen, dass Sarkozy, dessen langjährigem Anwalt Thierry Herzog und Azibert jeweils Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und eine Geldbuße von einer Million Euro drohen. Für Herzog und Azibert wurde nun die gleiche Strafe wie für Sarkozy gefordert.

Zuvor rechtfertigte die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen: "Keiner hier will sich an einem früheren Präsidenten der Republik rächen", sagte der Chefermittler der Finanzstaatsanwaltschaft, Jean-François Bohnert, der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge.

Das Verfahren gilt als einmalig, denn einen Korruptionsvorwurf gegen einen Ex-Staatschef gab es in der 1958 von Charles de Gaulle gegründeten Fünften Republik Frankreichs bisher nicht.

Die Vorwürfe beruhen auf der Auswertung abgehörter Telefongespräche des Politikers mit Herzog. Über die Rechtmäßigkeit dieser Abhöraktion hatte es lange heftigen Streit gegeben. Für Gespräche nutzten sie Anfang 2014 auch Mobiltelefone, die unter dem Pseudonym Paul Bismuth registriert waren. Die Geräte wurden abgehört, weil es den Verdacht gab, dass Libyen Geld für Sarkozys erfolgreichen Präsidentschaftswahlkampf 2007 gegeben haben soll.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein früherer Herr des Élyséepalastes angeklagt ist. Sarkozys Amtsvorgänger Jacques Chirac war 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Konservative brauchte aber damals wegen gesundheitlicher Probleme nicht vor Gericht erscheinen.

Sarkozy trat vor Gericht als normaler Bürger auf. 2014 hatte er schon Abschied von der Macht genommen. Präsidenten werden in Frankreich von einer weitreichenden Immunität geschützt. Der Prozess soll an diesem Donnerstag zu Ende gehen.

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