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Spanien: Auswärtiges Amt spricht Reisewarnung aus – außer für die Kanaren


Nur eine Region nicht betroffen
Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Spanien

Von afp, nhr

Aktualisiert am 15.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Leere Liegen am Strand von Santa Ponsa auf Mallorca: Das Auswärtige Amt hat für Spanien eine Reisewarnung verhängt – Touristen können Reisen nun kostenfrei stornieren. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Leere Liegen am Strand von Santa Ponsa auf Mallorca: Das Auswärtige Amt hat für Spanien eine Reisewarnung verhängt – Touristen können Reisen nun kostenfrei stornieren. (Symbolfoto) (Quelle: Michael Matthey/imago-images-bilder)

Erst wurde Spanien zum Risikogebiet erklärt, nun hat das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung verhängt. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen hatte auf der Iberischen Halbinsel zuletzt stark zugenommen.

Fast ganz Spanien samt der Ferieninsel Mallorca gilt für deutsche Urlauber nun als Corona-Risikogebiet wegen hoher Infektionszahlen. Eine Ausnahme bilden die Kanaren. Das entschieden die beteiligten Bundesministerien für Gesundheit und Inneres sowie das Auswärtige Amt am Freitag. Noch am selben Abend gab das Außenministerium eine offizielle Reisewarnung heraus. Sie gilt für ganz Spanien lediglich mit Ausnahme der tief im Atlantik liegenden Kanarischen Inseln. Zuvor hatte bereits das bundeseigene Robert Koch-Institut (RKI) seine Liste der Corona-Risikogebiete entsprechend aktualisiert.

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Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben.

Reisewarnung ist kein Reiseverbot – hat aber Folgen

Eine Reisewarnung geht weiter. Sie ist zwar kein Reiseverbot, aber eine abschreckende Wirkung ist beabsichtigt. Und sie hat eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren. Bisher gibt es für Spanien schon Reisewarnungen für die Hauptstadt Madrid, Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona und die Strände der Costa Brava sowie für das spanische Baskenland und die Regionen Navarra und Aragón.

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Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Über die Risikogebiete führt das RKI eine Liste, die fortlaufend aktualisiert wird. Sie umfasst derzeit etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA.

Testpflicht für Heimkehrer aus Risikogebieten

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gilt generell schon seit einigen Wochen, dass sie sich beim Gesundheitsamt melden und Angaben zu Symptomen und einem eventuellen Corona-Test machen müssen.

Seit dem vergangenen Wochenende greift zudem eine Testpflicht bei der Heimkehr: Wer kein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Das heißt: Entweder man lässt sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legt einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder man lässt sich nach Rückkehr in Deutschland testen, was drei Tage lang kostenlos möglich ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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