Bis zu drei Jahre Haftstrafe für "Beleidigung" der Nationalhymne in China

Bei mangelndem Respekt oder einer Beleidigung der Nationalhymne kann man in China künftig mit einer Haftstrafe rechnen. Wer die Hymne bspw. "anfällig" singt, kann bis zu drei Jahre hinter Gitter.
Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete am Samstag der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses. Demnach kann "abfälliger Gesang" der Hymne in schwerwiegenden Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und dem "Entzug politischer Rechte" bestraft werden.
Auch in Chinas Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau sollen laut Beschluss des Ständigen Ausschusses Regeln eingeführt werden, die einen respektlosen Umgang mit der Nationalhymne bestrafen.
Fussball-Fan-Proteste während chinesischer Hymne
Bei Fußballspielen in Hongkong kam es in den vergangen Monaten immer wieder vor, dass Fans buhten und pfiffen, wenn die chinesische Hymne gespielt wurde. Viele Hongkonger werteten den Beschluss Pekings als weiteres Zeichen, dass China entschlossen sei, den Einfluss auf seine Sonderverwaltungszone weiter auszubauen.
Seit dem 1. Juli 1997 gehört Hongkong wieder zu China, wird aber nach dem Grundsatz "ein Land, zwei Systeme" regiert. Diese Vereinbarung sieht eigentlich vor, dass die mehr als sieben Millionen Hongkonger für 50 Jahre bis 2047 "ein hohes Maß an Autonomie" und viele Freiheiten genießen.