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Marine Le Pen: Vorermittlungen laufen – illegale Wahlkampffinanzierung?


Rechtspopulistin im Visier der Staatsanwaltschaft
Illegale Wahlkampffinanzierung? Justiz ermittelt gegen Le Pen

Von afp
Aktualisiert am 09.07.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0707541929Vergrößern des BildesMarine Le Pen (Archivbild): Gegen die französische Rechtspopulistin laufen Ermittlungen der Justiz. (Quelle: IMAGO/Lafargue Raphael/ABACA/imago)
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Die Rechtspopulistin gerät unter Druck: Erst kassierte ihr Rassemblement National bei den Parlamentswahlen eine Schlappe. Jetzt haben gegen Marine Le Pen Vorermittlungen begonnen.

Die französische Justiz hat Vorermittlungen gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen mutmaßlich illegaler Finanzierung ihres Präsidentschaftswahlkampfs 2022 aufgenommen. Dabei gehe es unter anderem um einen Wahlkampfkredit und die Veruntreuung von Geldern, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Paris mit. Die Ermittlungen seien nach einem Hinweis der Kommission für Wahlkampfkonten am 2. Juli aufgenommen worden.

Ein Untersuchungsrichter sei mit dem Fall befasst, erklärte die Staatsanwaltschaft. Details zu den mutmaßlichen Vergehen wurden zunächst nicht bekannt.

Schon zuvor Auffälligkeiten bei Le Pen

In Frankreich sind die Wahlkampfkosten gedeckelt. Die zuständige Kommission prüft die Wahlkampfabrechnungen aller Kandidaten, von denen ein Teil zurückerstattet wird. Le Pen hatte in ihren dritten Präsidentschaftswahlkampf 2022 etwa 11,5 Millionen Euro investiert. Die Kommission hatte bereits zuvor einen Teil der Ausgaben zurückgewiesen, darunter gut 300.000 Euro für Wahlkampfwerbung auf Bussen. Le Pen hatte die Präsidentschaftswahl 2022 in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron verloren.

Auch im Präsidentschaftswahlkampf 2017 hatte die Kommission einen Teil der Kosten moniert. Etwa 870.000 Euro, die Le Pen als Darlehen von einer Splitterpartei ihres Vaters Jean-Marie Le Pen erhalten hatte, waren von der Kommission nicht anerkannt worden.

Le Pen muss im Herbst vor Gericht erscheinen

Im Juni hatte das Kassationsgericht in Paris die Verurteilung von Le Pens Partei Rassemblement National (RN) zu einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro bestätigt. In dem Verfahren ging es um überhöhte Rechnungen für Wahlkampfmaterial der Kandidaten bei der Wahl zur Nationalversammlung 2012.

Im Herbst muss Le Pen sich mit 24 weiteren Angeklagten wegen des Verdachts der Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten. Der Prozess soll am 30. September beginnen. Zwischen 2004 und 2016 haben nach Darstellung der Anklage mehrere Assistenten von RN-Europaabgeordneten tatsächlich für die Partei und nicht für die Abgeordneten gearbeitet. Le Pen bestreitet die Vorwürfe.

Der RN hatte bei der Europawahl und der ersten Runde der französischen Parlamentswahl jeweils vorn gelegen. In der Stichwahl am vergangenen Sonntag kam er – nach taktischen Rückzügen von mehr als 200 Kandidaten der anderen Parteienlager – nur auf Platz drei. Le Pen, die als Abgeordnete wiedergewählt wurde, will wieder Fraktionschefin werden. Sie strebt außerdem eine vierte Präsidentschaftskandidatur 2027 an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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