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EuGH hat entschieden: Flüchtlingsunterbringung in Ungarn ist "Haft"


Streit um Asylbewerber
EuGH: Flüchtlingsunterbringung in Ungarn ist "Haft"

Von dpa, nhr

Aktualisiert am 14.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Flüchtlingscamp Röszke: In einer Transitzone müssen Asylbewerber unter haftähnlichen Bedingungen ausharren.Vergrößern des Bildes
Das Flüchtlingscamp Röszke: In einer Transitzone müssen Asylbewerber unter haftähnlichen Bedingungen ausharren. (Quelle: Michael Trammer/imago-images-bilder)

Sie sollen in einer abgesperrten Transitzone ausharren, bis klar ist, was mit ihnen passiert: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass mehrere Asylbewerber in Ungarn unter haftähnlichen Bedingungen eingesperrt sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als "Haft" eingestuft. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass sie "ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen", entschied der EuGH am Donnerstag. Konkret geht es um das Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze.

Abgewiesene Asylanträge führten zu Unterbringung in Transitzone

Hintergrund ist der Fall von vier Asylbewerbern aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, sie seien über ein Land – den Nicht-EU-Staat Serbien – eingereist. Dort drohe ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden. Zudem sei in den Ländern, über die sie nach Ungarn gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige Gericht ohne Prüfung ab.

Serbien lehnte es jedoch ab, die Menschen zurückzunehmen, woraufhin das Zielland der Rückführung in Iran beziehungsweise Afghanistan geändert wurde. Zudem wurde den Betroffenen ein Bereich in der Transitzone Röszke als Aufenthaltsort zugewiesen.

Viktor Orban will Flüchtlinge abschrecken

Unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban verfolgt Budapest seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Seit Frühjahr 2017 hält Ungarn Asylbewerber in zwei Container-Lagern unmittelbar an der Grenze zu Serbien fest. Die Gebiete sind mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben. Die vier Asylbewerber durften ihren Sektor nur in Ausnahmen und in polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch war nur nach vorheriger Genehmigung in einem gesonderten Container erlaubt.

Wegen der Corona-Krise hat die ungarische Regierung den ohnehin beschränkten Zugang zu den beiden Transitzonen in Röszke und Tompa Anfang März komplett eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 321 Menschen in den beiden Lagern.

EU führt mehrere Verfahren gegen Ungarn

Ein EuGH-Gutachter befand bereits vor drei Wochen, dass die Unterbringung im Lager Röszke gegen EU-Recht verstößt. In der Transitzone sei die Bewegungsfreiheit der Menschen in so hohem Maß eingeschränkt, dass es sich um Haft handele. Dies sei rechtswidrig. Die Einschätzung des Gutachters war für die Richter jedoch nicht bindend.

Wegen der ungarischen Transitlager läuft noch ein weiteres Verfahren vor dem EuGH. Die EU-Kommission verklagte das Land bereits 2018 in einem vorerst letzten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, weil die Lager nach Ansicht der EU-Behörde gegen EU-Recht verstoßen. In einem früheren Stadium ist derzeit ein anderes Verfahren der Kommission gegen Ungarn. Die EU-Behörde kritisiert, dass abgelehnte Asylbewerber in den Transitzonen nicht ausreichend mit Nahrung versorgt werden. Die Menschen seien dort faktisch inhaftiert.

Das Helsinki-Komitee, das sich für Menschenrechte einsetzt, berichtete zuletzt Anfang April, dass drei Iranern in den Lagern kein Essen mehr gegeben wurde. Wie in den 31 Fällen zuvor seit August 2018 ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte per einstweiliger Verfügung an, dass ihnen Nahrung zu geben sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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