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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rollende Datensammler Wenn das Auto den Fahrer verpetzt
Position, Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel, Sitzbelegung – moderne Autos sammeln unermüdlich Daten. Der Fahrer merkt davon nichts. Das mehrt Sicherheitsbedenken, bietet aber auch Vorteile.
Der Fahrer jagte mit Tempo 160 durch Berlin, rammte eine Ampel, schleuderte auf eine Verkehrsinsel und beging dann Fahrerflucht. Entkommen ist er jedoch nicht. Denn, so formulierte es Amtsanwalt Andreas Winkelmann, der in Berlin für die Strafverfolgung von Rasern zuständig ist: "Der Tesla hat seinen eigenen Fahrer verpfiffen."
Erst Videoaufnahmen und Fahrdaten aus dem Auto, die Tesla an die Behörden herausgab, ermöglichten die zweifelsfreie Aufklärung des Falls. Ein Jahr Führerscheinentzug und eine hohe Geldstrafe waren die Folge.
Das Auto als Zeuge – diese Konstellation gibt es immer öfter. Denn moderne Pkw sammeln unablässig Daten und führen eine Art digitales Datenbuch. Ein solcher "Event-Data-Recorder" muss ab Juli 2022 in jeder Fahrzeugbaureihe, die in der EU neu auf den Markt kommt, verbaut sein. Ab 2024 müssen dann alle Neuwagen, die in der EU zugelassen werden, über einen Event-Data-Recorder verfügen. Die Fahrt abseits des Datenhighways funktioniert dann nur noch mit einem analogen Oldie.
Die Daten speichert das Auto – und der Hersteller
In allen anderen Fahrzeugen hingegen werden, zum Teil im Sekundentakt, dutzende, wenn nicht hunderte von Einzelheiten erfasst: von den GPS-Daten des Navigationssystems bis zu den Einstellungen der Sitze oder der Klimaanlage, von der Geschwindigkeit bis zum Reifenluftdruck und den Anrufen über die Freisprechanlage. Der Großteil dieser Daten bleibt im Auto und wird dort verarbeitet, ein Teil wird jedoch verschlüsselt auf spezielle Server der Hersteller gesendet.
Tesla-Verbot wegen Spionagegefahr
Aktuell beschäftigt ein weiterer Fall die Berliner Polizei: Wer in Berlin einen Tesla fährt, sollte im Idealfall künftig nicht mehr auf den Grundstücken der Berliner Polizei fahren oder parken – etwa, um einen Behördengang zu erledigen. Grund sind akute Sicherheitsbedenken. Ein Verbot gibt es aber bislang für diese Fahrzeuge nicht. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung. Sie fungieren auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können. Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen "Wächtermodus" an, den die Besitzer bewusst aktivieren müssen. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Der Sicherheitsbeauftragte der Berliner Polizei kritisiert, dass diese Aufnahmen auf Servern im Ausland gespeichert werden und Tesla allein über deren Weitergabe entscheidet. So sei der Datenschutz auf den Grundstücken der Polizei gefährdet – denn eigentlich habe die Polizei auf ihren Liegenschaften die Hoheit über den Datenschutz.
"Welche Daten in Zusammenhang mit digitalen Fahrzeugdiensten verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Dienste der Kunde nutzen möchte", heißt es beispielsweise bei Mercedes. Und BMW versichert auf Anfrage von t-online: "Jeder BMW-Fahrzeugbesitzer hat das Recht auf die von seinem Fahrzeug generierten Daten und kann diese bei BMW oder seinem Händler anfordern." Was zwei große Fragen aufwirft: Wem gehören die Daten eigentlich? Und wer kommt an sie ran?
Meist handelt es sich um personenbezogene Daten
"Es gibt kein Eigentumsrecht an Daten", sagt Rebekka Weiß, Leiterin Vertrauen & Sicherheit und zuständig für den Arbeitskreis Datenschutz des Digitalverbands Bitkom. "Allerdings gibt es eine Zuordnung von Daten, und die liegt bei einem Auto beim Fahrzeughalter. Weil zudem die meisten Daten, die ein Auto erfasst, personenbezogene Daten sind, gelten die Regeln der Datenschutzgrundverordnung."
Das klingt ein wenig kompliziert, lässt sich aber grob so zusammenfassen: Der Fahrzeugnutzer kann viele Daten-Funktionen selber steuern, um etwa seine Komforteinstellungen festzulegen. Er hat außerdem ein Recht zu erfahren, welche Daten sein Auto sammelt und kann bestimmte Daten auch nachträglich löschen lassen.
Nach Unfällen jedoch, insbesondere nach Unfällen mit Personenschaden oder wenn es den Verdacht auf Straftaten gibt, können die vom Fahrzeug aufgezeichneten Daten als Beweismittel von der Polizei angefordert werden. Und das geschieht auch immer wieder. "Zur Aufklärung von Unfällen sind Daten aus dem ‚Event-Data-Recorder‘, einer Art Black-Box im Auto, ein wichtiges Hilfsmittel", sagt Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrums für Technik. "Wenn Autos künftig automatisiert fahren, werden zudem Daten zum Fahrmodus benötigt, um zweifelsfrei ermitteln zu können, wer zum Unfallzeitpunkt das Auto gesteuert hat: ein Mensch oder ein Fahrsystem. Letztlich geht es um die Frage, wer haftet."
Freispruch – mit einem Alibi vom Auto
Ob die Fahrzeugdaten einen Autofahrer be- oder entlasten, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Es sind auch einige Fälle bekannt, in denen zunächst beschuldigte Autofahrer freigesprochen wurden, weil die Aufzeichnungen aus dem Fahrzeug eindeutig bewiesen: Sie hatten sich eben nicht regelwidrig verhalten und waren eben nicht fahrlässig und viel zu schnell unterwegs.
Für die Daten aus dem Auto interessieren sich nicht nur Polizei und Justiz. Auch Versicherungen nutzen sie, denn mit ihrer Hilfe lassen sich Fahrstil und Fahrverhalten ermitteln. Wer etwa einen "Telematik-Tarif" mit der Versicherung vereinbart, stimmt der Übermittlung der Fahrdaten zu und kann dann – eine vorausschauende und defensive Fahrweise vorausgesetzt – Geld sparen.
Bis zu 30 Prozent Rabatt seien möglich, heißt es. Die Kalkulation dahinter: Wer vorsichtig fährt, Tempolimits einhält und ohne hektische Lenk- und Bremsmanöver auskommt, wird auch seltener in Unfälle verwickelt. Und das wiederum senkt das Schadensrisiko.
Viele Firmen möchten auf die Daten zugreifen
Pannendienste, Werkstätten und andere Servicedienstleister würden ebenfalls gern an die Fahrzeugdaten herankommen. Beispielsweise könnte ein Pannenhelfer das benötigte Ersatzteil gleich mitbringen, wenn er vorab wüsste, aus welchem Grund das Auto liegengeblieben ist. Um einen derartigen Datenaustausch zu ermöglichen, fehlt bislang noch die Gesetzesgrundlage. Fest steht nur: Der Autofahrer muss in jedem Fall zustimmen.
- ZDF
- Bitkom
- Allianz