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Neue Förderung: So ist die Lage für E-Autos in Deutschland


Geld vom Staat
Von jetzt an gibt es die Förderung für Ladesäulen

24.11.2020Lesedauer: 2 Min.
E-Autos: Auf einem entsprechenden Stellplatz lässt sich ein Elektroauto mittlerweile bequem an den eigenen vier Wänden laden.Vergrößern des BildesE-Autos: Auf einem entsprechenden Stellplatz lässt sich ein Elektroauto mittlerweile bequem an den eigenen vier Wänden laden. (Quelle: Sven Loeffler/getty-images-bilder)

Der Markt für Elektroautos boomt. Damit steigt auch das Interesse an Ladesäulen – besonders vor der eigenen Haustür. Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Und wer trägt die Kosten?

Für den Erfolg der Elektromobilität ist die Ladeinfrastruktur maßgeblich – insbesondere zu Hause. Bei einem erwarteten Bestand von knapp 15 Millionen Elektroautos im Jahr 2030 sind mindestens 5,4 Millionen private Ladepunkte in Deutschland nötig, zeigten neue Berechnungen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Für private Ladestationen müssen aber zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Finanzierung

Die Kosten für eine private Ladesäule müssen Verbraucher nicht unbedingt alleine tragen: Seit dem 24.11.2020 können Wohnungseigentümer wie Mieter bei der staatlichen Förderbank KfW einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt für die Beschaffung und Installation intelligenter Ladestationen beantragen. Bedingung ist laut Verkehrsministerium allerdings, dass der benötigte Strom "zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt". Verbraucher finden alle bislang förderfähigen Modelle im Internet.

Privatparkplatz

Ein Elektroauto lässt sich mittlerweile bequem an den eigenen vier Wänden laden – allerdings nur auf einem entsprechenden Stellplatz. Eine private Ladestation kann problemlos in der Tiefgarage, im Innenhof oder an Stellplätzen eines Wohungseigentümers oder der Mieter vor dem Wohnhaus errichtet werden, aber nicht einfach am Bordstein. Wer keinen Parkplatz hat, ist also auf eine Stromtankstelle beim Arbeitgeber oder am Ende doch auf das öffentliche Ladenetz angewiesen.

Die Bundesnetzagentur zählte Anfang November deutschlandweit rund 32.100 öffentlich zugängliche Ladepunkte, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will 50.000 bis Ende 2021 schaffen. Bundesregierung und VDA setzen auf Tankstellen, Parkhäuser und Geschäftsparkplätze – doch längst nicht alle liegen nahe Wohngebieten und sind rund um die Uhr geöffnet.

"Zwar gibt es immer mehr öffentliche Ladestationen, allerdings sind diese oft zu weit von der eigenen Wohnung entfernt oder bereits mit anderen E-Autos belegt", betont der Energieversorger Eon. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol mahnt, bis 2025 brauche es "nach den politischen Vorgaben der Bundesregierung rund eine halbe Million öffentliche Ladepunkte, davon circa die Hälfte im Straßenraum."

Stromanschluss

Gibt es Stellplätze zum Aufladen von Elektroautos, so sind diese aus Sicht des VDA "in den allermeisten Fällen technisch nicht auf diese Aufgabe vorbereitet". Mit dem geplanten Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) will die Regierung zwar die nötigen Voraussetzungen an die Infrastruktur von Gebäuden schaffen und insbesondere Leerrohre für Elektrokabel bei Pkw-Stellplätzen vorschreiben. Doch das Gesetzesvorhaben steckt seit einem halben Jahr in den Bundestagsberatungen fest.

Als Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben geht das Gesetz Bartol ohnehin nicht weit genug. "Wir sind das Land mit der größten Ambition und der leistungsfähigsten Industrie bei E-Fahrzeugen, und die Union bremst diese Entwicklung aus", kritisiert er.

Rechtsanspruch

Immerhin: An fehlender Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter soll die Installation privater Ladesäulen nicht mehr scheitern. Mit dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erhalten Wohnungseigentümer und auch Mieter ab Dezember grundsätzlichen Anspruch auf eine Ladestation in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück, sofern sie die Installation selbst bezahlen.

"Problematisch könnte allerdings die Durchsetzung dieses Anspruchs werden", warnt der ADAC. Bleibe beispielsweise ein Vermieter untätig, müsse der Mieter im Zweifel zunächst vor Gericht ziehen – "eine potentiell langwierige Angelegenheit".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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