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Bußgeld droht Mund- und Nasenschutz am Steuer: Diese Regel gilt
Von dpa
Aktualisiert am 21.07.2020Lesedauer: 1 Min.
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In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll ein Mund- und Nasenschutz die Verbreitung des Coronavirus verhindern. Für Autofahrer gelten allerdings andere Vorschriften.
Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen. Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD).
Maskierungsverbot der Straßenverkehrsordnung
Denn Augen, Mund und Nase müssen hinter dem Steuer freibleiben. So sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu.
Das Maskierungsverbot regelt seit 2017 die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraph 23, Absatz 4.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
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