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Gesetz zur "Aufweichung" der Stickoxid-Grenzwerte unwirksam


Neues Urteil im Dieselstreit
Gesetz zur "Aufweichung" der Stickoxid-Grenzwerte unwirksam

Von afp
17.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Autoabgase: Wegen überschrittener Stickstoffdioxid-Grenzwerte hat das Gericht der Stadt Reutlingen Dieselfahrverbote auferlegt.Vergrößern des Bildes
Autoabgase: Wegen überschrittener Stickstoffdioxid-Grenzwerte hat das Gericht der Stadt Reutlingen Dieselfahrverbote auferlegt. (Quelle: erroldsouza/getty-images-bilder)
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Die Bundesregierung will so wenig Dieselfahrverbote wie möglich – doch können die Stickoxid-Grenzwerte dafür aufgeweicht werden? Der Verwaltungsgerichtshof hat nun ein Grundsatzurteil gefällt.

Die erst im März beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann einem Gerichtsurteil zufolge Fahrverbote für Dieselautos nicht verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte die volle Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim zu Fahrverboten in Reutlingen. Demnach dürfe die Bundesregierung "nicht unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unionsrechtlich geltende, dem Gesundheitsschutz verpflichtende Grenzwerte de facto aufweichen oder aushöhlen".

EU-Grenzwert ist verbindlich

Wenn Dieselfahrverbote bei einer Stickoxid-Belastung von bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft durch die Gesetzesänderung ausgeschlossen würden, sei das ein "klarer Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts". Um den gültigen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm schnellstmöglich einzuhalten, sei die Aussperrung älterer Diesel ein angemessenes Mittel. Wegen "grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache" können die Prozessbeteiligten Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die DUH hatte in Reutlingen – wie in zahlreichen anderen Städten – auf Fahrverbote geklagt, weil der Grenzwert seit Jahren deutlich überschritten wird. In Reutlingen wurden im vergangenen Jahr an einer Messstation im Jahresmittel 53 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft gemessen. Die Landesregierung hatte gehofft, unter Verweis auf die erst kurz vor der Gerichtsverhandlung im März beschlossene "Aufweichung" des Grenzwerts Fahrverbote vermeiden zu können.

"Ohrfeige für die Bundesregierung"

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärt: "Die Urteilsbegründung ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im März den Eindruck erwecken wollte, dass damit Einfahrbeschränkungen für schmutzige Dieselfahrzeuge nicht mehr notwendig seien." Er erklärt weiter: "Unter den giftigen Dieselabgasen leidende Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte profitieren von dem klaren Urteil und können hoffentlich bald in Reutlingen eine 'saubere Luft' einatmen."

Die gerichtliche Anordnung der Fahrverbote war auch deshalb ein Rückschlag für die Bundesregierung, weil die Kreisstadt zu den fünf Modellstädten für saubere Luft gehört, die das Bundesverkehrsministerium für spezielle Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten ausgewählt hatte. Die Reutlinger erhalten gut 19 Millionen Euro Förderung vom Bund, die sie unter anderem in den Ausbau des Busnetzes und ein Jahresticket für 365 Euro investiert haben.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Frank Sitta, erklärt: "Nach kaum einem Monat ist die angestrebte Lösung der Großen Koalition wieder in sich zusammengebrochen." Einmal mehr werde deutlich, dass die Regierung die Autofahrer nicht vor Fahrverboten schützen könne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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