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Diesel-Urteil: Volkswagen muss zahlen – Kunde bekommt sein Geld zurück


Kunde bekommt sein Geld zurück
Neues Diesel-Urteil: Volkswagen muss zahlen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Gerichts-Schlappe für den VW-Konzern: Der Autobauer muss einem Kunden den Kaufpreis seines Schummeldiesels ersetzen – abzüglich einer Nutzungsentschädigung.Vergrößern des Bildes
Gerichts-Schlappe für den VW-Konzern: Der Autobauer muss einem Kunden den Kaufpreis seines Schummeldiesels ersetzen – abzüglich einer Nutzungsentschädigung. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Wieder ein Urteil gegen Volkswagen: Der Konzern muss Schadenersatz für ein Auto mit Schummeldiesel leisten. Eine Berufung wurde in zweiter Instanz abgeschmettert.

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Dafür muss Volkswagen nun blechen, sagen die Richter des Oberlandesgerichts Köln. Sie bestätigten damit, was vorher schon das Kölner Landgericht entschied und wiesen die Berufung des Autobauers ab. Ein Kunde bekommt nun sein Geld zurück.

Der Kläger bei einem Audi-Händler einen gebrauchten Audi A4 für 21.500 Euro gekauft. Unter der Haube: ein 2.0 TDI-Motor – ein Schummeldiesel.

Später ließ er ein Software-Update einspielen. Dadurch sollte das Auto im Normalbetrieb – also ohne Schummelei – die geforderten Schadstoff-Grenzwerte einhalten. So versprach es der Autobauer.

Vor Gericht argumentierte der Käufer:

  • Das Auto hätte er nie gekauft, wenn er dessen tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte.
  • Außerdem sei das Software-Update nicht geeignet, um den Mangel zu beheben.
  • Obendrein müsse man befürchten, dass das Update dem Motor schaden wird.

Das Landgericht Köln gab dem Kläger Recht – und zwar bereits im April 2018: VW muss ihm den Kaufpreis erstatten. Allerdings wird davon eine Nutzungsentschädigung abgezogen, denn der Audi ist nach dem Kauf etwa 54.000 Kilometer gefahren. Der Besitzer erhält 17.000 Euro.


VW ging in Berufung, der Fall landete beim Kölner Oberlandesgericht. Geändert hat das nichts. Hier sagen die Richter nun: Das Software-Update erfüllte nicht den Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. VW konnte auch nicht zeigen, dass der Schaden entfallen sei, so die Richter. Anders gesagt: Volkswagen hat nicht bewiesen, dass sein Update dem Auto nicht schade. Denn dafür müsste der Autobauer sein Software-Update offenlegen. Eine Revision des Autobauers haben die Richter nicht zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Oberlandesgericht Köln
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