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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Recht & Verkehr Urteil: Bei Kastanien-Schäden am Auto haftet Baum-Besitzer nicht

Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, was er tut. Für Schäden durch herab fallende Früchte ist der Kfz-Halter darum selbst zuständig. Zumindest vertreten das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09) in ihren Urteilen diese Ansicht.
Gericht: "allgemeines Lebensrisiko"
Anders als bei herab fallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte trägt. Dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein "allgemeines Lebensrisiko".
Bäume komplett beschneiden nicht zumutbar
Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.
Eigene Kfz-Versicherung bezahlt nicht bei Dellen
Übrigens: Für Kastaniendellen am Auto kommt in der Regel weder die eigene Teil- noch Vollkaskoversicherung auf. Die Teilkasko zahle laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meist nur, wenn es einen Sturm gegeben hat. Die Vollkasko-Police greife nur, wenn es sich um ein unvorhersehbares und plötzliches Ereignis handelt.