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Digitaler Führerschein: Bundeskabinett schafft Grundlagen


Dann soll er kommen
Digitaler Führerschein: Bundeskabinett beschließt Grundlage

Von dpa, afp
Aktualisiert am 13.02.2025 - 10:26 UhrLesedauer: 3 Min.
Der digitale Führerschein soll unter anderen die Anmietung von Mietwagen oder auch die Inanspruchnahme von Carsharing-Angeboten erleichtern.Vergrößern des Bildes
Führerschein auf dem Smartphone: Bis es so weit ist, braucht es noch einige wichtige Grundlagen. (Quelle: Christoph Dernbach/dpa./dpa)
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Bei der Digitalisierung im Straßenverkehr geht es auch um den Führerschein. Die Regierung hat jetzt erste Beschlüsse für den digitalen Führerschein gefasst.

Den Führerschein auf dem Smartphone vorzeigen: Das ist das Ziel einer möglichen Gesetzesänderung. Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing (parteilos) beschlossen. Allerdings müsste sich eine neue Bundesregierung wegen des sogenannten Diskontinuitätsprinzips neu mit dem Thema befassen.

Bis ein digitaler Führerschein wirklich kommt, könnte es also noch dauern. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, Testphasen sollten zeitnah starten. In dem Ende 2021 vorgelegten Koalitionsvertrag der inzwischen gescheiterten Ampel hieß es, man wolle die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten vorantreiben.

Konkrete Pläne zum digitalen Führerschein

Bei dem Gesetzentwurf geht es um eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. "Er bildet die Basis für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zu Hause bleiben können und die Dokumente digital über das Smartphone nachweisbar sind", sagte Wissing.

In dem Entwurf heißt es, der Kartenführerschein sei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. Der digitale Führerschein entbinde jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen – also zum Beispiel bei Kontrollen durch die Polizei.

Konkret soll das Straßenverkehrsgesetz geändert werden: Der Inhaber eines Führerscheins könne diesen durch einen digitalen Führerschein nachweisen. Der digitale Führerschein berechtige nur im Inland zum Nachweis des Führerscheins.

KBA mit wichtiger Rolle

Der Inhaber eines gültigen Führerscheins soll laut Entwurf die Erstellung eines digitalen Führerscheins beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen können. Dazu soll das KBA eine App zur Verfügung stellen. Der digitale Führerschein solle alle Daten eines deutschen Führerscheins enthalten, mit Ausnahme der Unterschrift.

ADAC sieht offene Fragen

Durch die Digitalisierung könnten Verwaltungsvorgänge wie Ersatz, Verlängerung und Umtausch des Führerscheins vereinfacht werden, sagte ein ADAC-Sprecher. Das könne Erleichterungen für die Bürger mitbringen, die nur noch ihr Handy vorzeigen müssten. "Es muss jedoch in der Umsetzung geklärt werden, wie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis in einer Polizeikontrolle schnell erkannt werden können. Dazu ist es notwendig, dass der Informationsstand der App auch dem Sachstand der Polizeibehörden entspricht", so der Sprecher.

Außerdem sei für den ADAC wichtig, dass der Scheckkartenführerschein für diejenigen erhalten bleibt, die den digitalen Führerschein nicht nutzen wollen oder können. Auf EU-Ebene ist ohnehin der digitale Führerschein geplant. Die sogenannte Führerscheinrichtlinie könnte noch in diesem Jahr beschlossen werden. Wann der digitale Führerschein umgesetzt wird, lasse sich aber noch nicht sagen.

Weitere Beschlüsse zur Digitalisierung

Der Gesetzentwurf enthält laut Verkehrsministerium weitere Digitalisierungen von Verwaltungsprozessen. So soll jeder Autofahrer künftig beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg anhand der Fahrgestellnummer eines Autos Auskünfte über Fahrzeugrückrufe oder technische Daten abrufen können. Das KBA habe bereits eine "nutzerorientierte Online-Auskunft" entwickelt – für den Start seien aber noch die datenschutzrechtlichen Grundlagen im Gesetzentwurf nötig.

Auch die Verkehrssicherheit soll mit dem geplanten Gesetz steigen. Der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße wird "ausdrücklich verboten", wer es trotzdem tut, dem droht eine Buße bis zu 30.000 Euro, wie das Ministerium weiter mitteilte. Damit sollen demnach vor allem gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die "Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen ablenken". Es sei nicht hinnehmbar, dass solche Angebote die Möglichkeit eröffnen, sich der Geldbuße, dem Fahrverbot und den Punkten für seinen Verkehrsverstoß zu entziehen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und afp
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