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Kfz-Kennzeichen für Mittelstädte gefordert – Dormagen, Kerpen und Co.


Bürgermeister wollen Änderung
Kommt eine Flut neuer Auto-Nummernschilder?


Aktualisiert am 21.09.2024 - 13:00 UhrLesedauer: 1 Min.
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Nummernschild des Kreises Segeberg in Schleswig-Holstein: Gibt es künftig noch mehr Kürzel auf deutschen Nummernschildern? (Quelle: IMAGO/Christian Ohde/imago)

Einige Bürgermeister fordern eigene Kennzeichenkürzel auf den Auto-Nummernschildern für ihre mittelgroßen Städte. Haben sie Chancen?

In Deutschland gibt es 401 Landkreise und kreisfreie Städte, die jeweils ein eigenes Auto- Nummernschild haben. Im Jahr 2012 ermöglichte eine Gesetzesreform zudem, dass alte Kennzeichen, die durch Gebietsreformen oder Kreisfusionen abgeschafft worden waren, wieder genutzt werden können. Nach Schätzungen gibt es zwischen 450 und 500 Kennzeichenkürzel in Deutschland.

Nun könnten noch einige dazukommen. Wie die "BILD"-Zeitung berichtet, fordern einige Bürgermeister von Mittelstädten (20.000 bis 100.000 Einwohner) ein eigenes Kürzel für ihre Stadt. Dazu zählen unter anderem die Bürgermeister von Dormagen, Kerpen und Falkensee.

"Ein kleines, aber nettes Thema"

In Deutschland gibt es – nach "BILD"-Angaben – 320 Städte, die für ein eigenes Nummernschild-Kürzel infrage kämen. Der Volkswirtschaftler Ralf Bochert erläutert: "328 zusätzliche Kfz-Kennzeichen gibt es seit 2012 auf den deutschen Straßen. Rund fünf Millionen Fahrzeuge fahren mit den 'Altkennzeichen', fünf Millionen Menschen wurden ein Stück glücklicher gemacht und die Außenwirkung der Städte verstärkt. Komplett ohne finanziellen Aufwand für die Kommunen!"

Es sei ein "kleines, aber nettes Thema", so Bochert weiter. "Natürlich haben die Kommunen größere Sorgen. Aber hier geht es ausnahmsweise mal ums Herz, um Identifikation und Heimat, ohne dass Kosten entstehen."

Nötig dafür sei nach Angaben des Hochschullehrers eine Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die durch eines der Bundesländer beim Bund beantragt werden könne. Weiter heißt es: "In der Regel würden die Länder dies nur auf Antrag des jeweiligen Landkreises beantragen."

Verwendete Quellen
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