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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Führerschein, HU, E-Autos Das ändert sich 2024 für Autofahrer
In diesem Jahr warten einige Veränderungen auf Autobesitzer: Was Sie 2024 beachten müssen und welche Pflichten auf Sie zukommen.
Neues Jahr, neue Regeln: Zum 1. Januar 2024 sollten Autofahrer diese wichtigen Änderungen kennen.
Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind dran
Der Umtausch alter "Lappen", der rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine, geht weiter: Bis zum 19. Januar 2024 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihr Dokument in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer sich danach mit dem alten Dokument ausweist, muss zehn Euro Verwarngeld zahlen und den neuen Führerschein bei der Polizei nachzeigen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Mehr über den Umtausch und wann auch Besitzer neuerer Führerscheine ein neues Dokument beantragen müssen, lesen Sie hier.
Die Farbe der HU-Plakette 2024
Wer sein Auto im Jahr 2024 zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation bringt, bekommt bei bestandener Kontrolle eine blaue Plakette ans Kennzeichen. Die nächste Hauptuntersuchung ist dann zwei Jahre später fällig, also 2026. Für Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, die Plakette ist mit der Ziffer "27" beschriftet und gelb.
Wer jetzt noch eine rosafarbene Plakette am Auto hat, sollte sich beeilen: Die HU ist 2023 abgelaufen. Autos, die 2024 zur Hauptuntersuchung müssen, haben eine grüne Plakette. Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn die Plakette abgelaufen ist, lesen Sie hier. Falls Sie wissen wollen, was der schwarze Balken auf der HU-Plakette bedeutet: Hier erfahren Sie es.
Neue Assistenzsysteme werden Pflicht
Eine ganze Reihe neuer Assistenzsysteme soll die Sicherheit im Auto und für andere Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen. Dazu gehören ein hoch entwickelter automatischer Assistent zur besseren Notbremsung, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner/Aufmerksamkeitsüberwachung, Rückfahrassistent, Abbiegeassistent und Kollisionswarner, ereignisbezogene Datenaufzeichnung bei Unfällen (Blackbox/EDR), Notbremslicht und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.
Laut der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Assistenten bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte (typisierte) Autos vorgeschrieben, ab dem 7. Juli 2024 sind sie Pflicht in allen neu zugelassenen Pkw. Eine Nachrüstpflicht für aktuelle Modelle besteht nach derzeitigem Stand nicht. Mehr zu den neuen Assistenzsystemen lesen Sie hier.
Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-Systems, einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst müsse nicht verbaut werden, heißt es vom ADAC.
Neue Runde für Wallbox-Solarförderung
Nach nur wenigen Stunden wurde die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 gestoppt. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss konnten Besitzer eines E-Autos beantragen, wenn sie eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zum Laden des Stromers nutzen. Aufgrund des Ansturms war der Fördertopf von 300 Millionen Euro schnell ausgeschöpft. 2024 legt die Förderbank KfW das Programm mit 200 Millionen Euro erneut auf. Wann genau, ist noch nicht bekannt. Vermutlich gilt auch 2024: Wer zuerst kommt, erhält auch die Förderung. Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten, erfahren Sie hier.
Neue Regeln für den Führerschein
Aktuell laufen die Verhandlungen über neue Richtlinien zum Führerschein. Hier stehen verschiedene Vorschläge zur Debatte, darunter Gewichtsbegrenzungen für die Fahrzeuge von Fahranfängern und mehr Untersuchungen für ältere Autofahrer. Beschlossen ist jedoch noch nichts, möglicherweise soll aber bis Ende 2023 ein Beschluss gefasst werden.
Neue Typklassen bei den Kfz-Versicherungen
Die Halter von rund 13 Millionen Autos in Deutschland bekommen in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine neue Typklasse. Rund 7,4 Millionen Autos erhalten dabei im Vergleich zum Vorjahr höhere Einstufungen, für Halter von rund 5,4 Millionen Autos gibt es niedrigere. Für 70 Prozent (rund 29,4 Millionen Autos) bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.
Die Klassenänderung kann als einer von mehreren Faktoren zu anderen Versicherungsbeiträgen führen, hat aber nicht automatisch höhere oder niedrigere Versicherungsbeiträge zur Folge. Auch der Wohnsitz des Fahrzeughalters ist relevant: Die Schadensbilanz des Zulassungsbezirks spiegelt sich in den Regionalklassen wider. Für bestehende Verträge bedeuten die neuen Typklassen meist zum 1. Januar 2024 Veränderungen. Für neue Verträge können sie sofort genutzt werden.
Die einzelnen Typklassen berechnen sich nach den Schäden und Reparaturkosten, die ein Automodell verursacht. Fallen diese gering aus, kommt es in eine niedrige Klasse. Hohe oder häufige Schäden und Leistungen der Versicherungen führen dagegen zu einer Hochstufung. Mehr zu den Typklassen erfahren Sie hier.
E-Auto-Förderung sinkt
Aufgrund der noch laufenden Haushaltsverhandlungen unsicher ist die Fortführung der E-Auto-Prämie: Nachdem schon 2023 die E-Auto-Förderung gesunken ist und die Zuschüsse für Firmenwagen im September komplett gestrichen wurden, bekommen Privatleute ab dem 1. Januar nach alten Planungen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller würden dann 1.500 Euro dazulegen.
CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich
Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt damit von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Zu welcher Tageszeit Sie am günstigsten tanken, erfahren Sie hier. Die aktuellen Spritpreise in Ihrer Nähe zeigt Ihnen tanken.t-online.de an.
Winterreifen: Diese Sorte ist ab Ende 2024 verboten
Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
THG-Quote für Elektrofahrzeuge
Ein E-Auto fahren und dabei Geld verdienen: Das ist seit Anfang 2022 mit der THG-Quote möglich. Mineralölfirmen müssen CO2 einsparen und können dafür eine Quote an emissionsarmen Kraftstoffen auf den Markt bringen. Da die Quoten nicht erfüllt werden können, kommen Elektroautofahrer ins Spiel: Sie leisten mit ihren bei der Fahrt emissionsfreien Autos einen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb können sie die CO2-Einsparung ihrer Autos zertifizieren. Diese können sie an die quotenpflichtigen Firmen verkaufen, die damit ihr Soll erfüllen.
Für die Beantragung brauchen Sie nur den Fahrzeugschein. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt, liegt in der Regel aber bei rund 400 Euro im Jahr. Der Erlös ist für Privatpersonen nicht steuerpflichtig. Mehr zur THG-Prämie erfahren Sie hier.
Im Ausland drohen höhere Bußgelder
Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Deutsche Raser können in der Schweiz dann schneller zur Kasse gebeten werden – und umgekehrt. Voraussetzung: Das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten muss die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigen.
In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden.
- auto-motor-und-sport.de: "Führerschein-Änderung, teurer Sprit, weniger Förderung"
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- Eigene Recherche