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Fahrzeugschein: Was bedeuten die Ziffern wie D.2 oder D.3?


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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Bedeutung der Ziffern
Was Ihr Fahrzeugschein alles verrät


Aktualisiert am 05.03.2024Lesedauer: 1 Min.
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Polizeikontrolle: Unter anderem wird dabei ein Blick in den Fahrzeugschein geworfen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Wer ein Auto fährt, hat einen Fahrzeugschein. Aber was genau steht in diesem Dokument – das es übrigens eigentlich längst nicht mehr gibt? Hier erfahren Sie es.

Genau genommen gibt es ihn gar nicht mehr: den Fahrzeugschein. Denn zusammen mit dem Fahrzeugbrief wurde er schon im Jahr 2005 von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst.

Aber die Umgangssprache schert sich manchmal wenig um EU-Anordnungen – vor allem, wenn sie Worte wie 'Zulassungsbescheinigung' hervorbringen. Doch wie man es nun auch nennen mag: Was genau ist dieses Dokument? Was steht drin? Und wie liest man es?

So liest man den Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein ist der Personalausweis Ihres Autos, sagt der ADAC. Er enthält viele Informationen zur Technik. Dadurch kann die Polizei bei einer Kontrolle prüfen, ob das Auto den Regeln entspricht. Außerdem verrät er, ob das Auto überhaupt auf der Straße fahren darf. Auch technische Änderungen (beispielsweise Tuning) müssen deshalb hier eingetragen werden.

Deshalb müssen Autofahrer den Fahrzeugschein – und zwar im Original – immer dabei haben, sobald sie sich hinters Lenkrad setzen. Anders ist es mit dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2): Er verrät, wer der Halter ist. Deshalb sollten Sie ihn immer sicher verwahren.

Die neuen Dokumente wurden 2005 unter anderem eingeführt, um sie sicherer gegen Fälschungen zu machen. Die EU wollte damit aber auch mehr Einheitlichkeit schaffen, Kontrollen erleichtern und Sprachprobleme im Ausland vermeiden. Dazu erdachte sie Dutzende von Kürzeln aus Buchstaben und Zahlen. Und längst nicht jedes von ihnen lässt sich ohne Weiteres erschließen. Dazu gibt es zwar auf der Rückseite des Fahrzeugscheins eine Legende – die allerdings sehr scharfe Augen voraussetzt. Oder eine Lupe.

Deshalb erfahren Sie hier, was Ihr Fahrzeugschein alles verrät.

Das bedeuten die Buchstabenfelder

Feld Bedeutung
B Datum der Erstzulassung
D.1 Marke
D.2 Typ/Variante/Version
D.3 Handelsbezeichnung
E Fahrzeugidentifizierungsnummer
F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
G Leermasse in kg
H Gültigkeitsdauer
I Datum der Zulassung
J Fahrzeugklasse
K Nummer der EG-Typengenehmigung/ABE
L Anzahl der Achsen
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
P.1 Hubraum in cm3
P.2/P.4 Nennleistung in kW
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Q Leistungsgewicht in kW je kg (nur bei Krafträdern)
R Farbe
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
S.2 Stehplätze
T Höchstgeschwindigkeit in km/h
U.1 Standgeräusch in dB (A)
U.2 Drehzahl
U.3 Drehzahl in min-1 zu U.1
V.7 CO₂ (in g/km) kombinierter Wert
V.9 Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Das bedeuten die Zahlenfelder

Feld Bedeutung
(2) Herstellerkurzbezeichnung
(2.1) Code zu (2)
(2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3) Prüfziffer zur Fahrzeugidentifizierungsnummer
(4) Art des Aufbaus
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau
(6) Datum zu K
(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg
(7.1) bis (7.3) ... auf Achse 1 bis Achse 3
(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg
(8.1) bis (8.3) ... auf Achse 1 bis Achse 3
(9) Anzahl der Antriebsachsen
(10) Code zu P.3
(11) Code zu R
(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m3
(13) Stützlast in kg
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
(14.1) Code zu V.9 oder (14)
(15) Bereifung
(15.1) bis (15.3) ... auf Achse 1 bis Achse 3
(16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
(18) Länge in mm
(19) Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile
(20) Höhe in mm
(21) Sonstige Vermerke
(22) Bemerkungen und Ausnahmen
Verwendete Quellen
  • Verkehrsclub ADAC
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