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Italien: Drastische Strafen für Verkehrssünder – das ist geplant


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Jahrelanger Führerscheinentzug droht
Urlaubsland plant drastische Strafen im Verkehr


Aktualisiert am 29.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Verkehr in Palermo: Die italienische Regierung will bei Verkehrsvergehen deutlich stärker durchgreifen. (Quelle: IMAGO/Daniel Scharinger)
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Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss: Italien will seine Strafen für Verkehrsvergehen deutlich verschärfen. Was das für Urlauber bedeutet.

Italien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Viele Touristen reisen entweder mit dem eigenen Auto an oder mieten sich vor Ort ein Fahrzeug, um die Umgebung zu erkunden. Dabei ist es wichtig, die örtlichen Regeln zu kennen und sich an sie zu halten – denn die Strafen für Verkehrsvergehen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich (welche Regeln wo gelten, lesen Sie hier).

In Italien könnte es ab Herbst deutlich drastischere Strafen nach sich ziehen, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen: Der italienische Ministerrat hat ein Dekret erlassen, das im Extremfall einen jahrelangen Führerscheinentzug mit sich bringt.

Kampf gegen Drogen und Alkohol am Steuer

Vor allem sollen die neuen Regelungen Autofahrer treffen, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzen. Geplant ist laut "La Repubblica" eine Null-Toleranz-Grenze, die bei einem positiven Testergebnis zu einem sofortigen Führerscheinentzug und bis zu drei Jahren Fahrverbot auch für Ersttäter führt.

Wiederholungstäter sollen eine Alkoholsperre ins Auto eingebaut bekommen: Vor jedem Motorstart muss der Fahrer in ein Röhrchen pusten. Fällt der Atemalkoholtest positiv aus, kann er nicht fahren. Solche Systeme gibt es auch in Schweden oder in Frankreich: In Frankreich müssen Autofahrer schon seit 2012 ein Alkoholtestgerät mit sich führen.

Telefonieren am Steuer, Fahren über eine rote Ampel, zu schnelles Fahren oder ein ignorierter Anschnallgurt sollen ebenso streng geahndet werden: Statt nur einer Geldbuße sind dann 7 bis 15 Tage Fahrverbot möglich.

Und auch für Fahranfänger sind neue Gesetze geplant: Wer minderjährig ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und dazu noch unter Drogen steht, darf die Führerscheinprüfung erst mit 24 statt mit 18 Jahren machen.

Im Herbst soll das Parlament über die Regelungen final entscheiden.

Was bedeutet das für Italien-Urlauber?

Falls ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland eintrudelt, sollten Sie ihn keinesfalls ignorieren und hoffen, dass die Behörden Ihnen nichts anhaben können: Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Mehr zu Bußgeldern im Ausland lesen Sie hier.

Anders sieht es bei einem Führerscheinentzug aus: Wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder aufgrund von Alkohol am Steuer von der Polizei im Ausland angehalten werden, kann die Polizei zwar den Führerschein einbehalten – doch die Fahrerlaubnis dürfen die Beamten Ihnen nicht entziehen: Das sei nur den deutschen Behörden erlaubt, schreibt "bussgeldkatalog.org".

Eine Verwahrung des Führerscheins muss durch die Behörden gut begründet werden. Kommt es tatsächlich dazu, dürfen Sie in der Regel nicht mehr weiterfahren, da Sie keine gültigen Papiere bei sich haben. Das jeweilige Land kann ein Fahrverbot aussprechen und in den Akten vermerken. Achten Sie dann auf die jeweiligen Verfallsfristen in dem Land.

Ein im Ausland verwahrter Führerschein kann auch Konsequenzen in Deutschland haben: Wenn Sie dennoch Auto fahren, können Sie hierzulande wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden.

Verwendete Quellen
  • tz.de: "Führerschein bis zu 30 Jahre weg – Italien verschärft Verkehrsregeln mitten in Urlaubssaison drastisch"
  • bussgeldkatalog.org: "Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?"
  • france.fr: "Pflicht zur Mitführung eines Alkoholtestgerätes"
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