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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urlaub mit dem Auto Wissen Sie, in welchem Land Sie einen Feuerlöscher mitführen müssen?
Wenn der Weg das Ziel sein soll, bietet sich eine Urlaubsreise mit dem Auto an. Doch Vorsicht: Andere Länder, andere Sitten. Wer diese nicht kennt, tappt schnell in die Kostenfalle.
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte nicht nur an das Gepäck denken. In manchen Ländern müssen Autofahrer auch ungewöhnliche Ausrüstungsgegenstände mitführen. In Griechenland, Island, Lettland, Litauen und Serbien beispielsweise muss ein Feuerlöscher an Bord sein. Darüber informiert der ADAC. Ein Abschleppseil ist in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien Pflicht. In Kroatien, Serbien, Mazedonien, Montenegro und Russland müssen Autofahrer ein Ersatzlampenset dabeihaben. Dies gilt allerdings nur für Leuchtmittel, die der Fahrer selbst austauschen kann. Xenon- und LED-Leuchten sind also von dieser Regelung ausgenommen.
Regeln gelten auch für die Durchfahrt
Der Automobilclub weist darauf hin, dass Autofahrer bereits beim Durchfahren eines Landes auf die Mitführungspflicht achten müssen. In Belgien muss bei einer Kontrolle zwar auch ein Feuerlöscher vorgezeigt werden. Allerdings gilt das nur für Fahrzeuge, die ein belgisches Kennzeichen haben. In Frankreich mussten Autofahrer noch bis Anfang 2013 ein Alkoholtestgerät im Wagen haben. Mittlerweile gehört das Röhrchen jedoch nur noch freiwillig zum Auto-Inventar. Vorgeschrieben sind in dem Nachbarland Deutschlands dagegen Warnweste und Warndreieck - wie in den meisten Ländern Europas.
In Deutschland müssen Autofahrer neben Warnweste und Warndreieck auch einen Verbandkasten im Pkw haben. Verstoßen sie dagegen, werden Verwarnungsgelder fällig. Bei fehlendem Warndreieck und Warnweste müssen Autofahrer mit jeweils 15 Euro Strafe rechnen. Gibt es keinen Verbandkasten, droht ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Wichtig ist, dass der Verbandskasten die DIN-Norm 13164 erfüllt. Zum vorgeschrieben Inhalt gehören unter anderem ein 14-teiliges Pflasterset, 4 Wundschnellverbände, Fixierbinden und eine Erste-Hilfe-Broschüre.
Doch nicht nur die Ausrüstung für das Auto muss stimmen - im Ausland gelten noch viele andere Regeln.
| Hier einige Beispiele für die Mitführpflicht |
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Warnweste (Trage-, nicht Mitführpflicht)* | Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn, Luxemburg |
Warndreieck | Türkei, Spanien, Zypern (2 Dreiecke), Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien (für Gespanne) |
Ersatzlampen | Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich |
Ersatzreifen | Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien |
Feuerlöscher | Baltikum, Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Rumänien, Russland und in der Türkei. Belgien nur bei belgischer Zulassung - auch Mietwagen. Genauso in Island und Polen. Empfohlen in Schweden, Dänemark, Norwegen und Ungarn |
Abschleppseil | Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien |
*Bei einer Tragepflicht wird das Fehlen der Weste bei einer Kontrolle nicht beanstandet. Im Falle eines Unfalls muss sie jedoch getragen werden.
Da die Regeln sich jederzeit ändern können, informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Reise mit dem Auto genau über den aktuellen Stand.