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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verkehrsvergehen im Ausland Italien bestraft Handy am Steuer mit Fahrverbot
Ab dem kommenden Jahr bestraft Italien das Telefonieren am Steuer deutlich schärfer. Neben hohen Geldbußen kann auch schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt werden. Darauf weist der ADAC hin.
Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss ab dem 1. Januar 2017 in Italien mit Geldbußen zwischen 161 und 646 Euro rechnen. Zudem können die Behörden den Führerschein 15 Tage bis zwei Monate entziehen. Für ausländische Autofahrer kommt das einem Fahrverbot gleich. Das gilt laut ADAC für deutsche Führerscheininhaber aber nur für das italienische Staatsgebiet, nicht für Deutschland. Bei einem Unfall kann zudem auch das Handy eingezogen werden.
Nicht stur stellen
Generell sollte man Strafzettel aus dem Ausland nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer sich stur stellt, für den wird es oft richtig teuer.
"Bußgelder aus dem europäischen Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.
Strafzettel aus dem Ausland können auch hier vollstreckt werden
Möglich sei das, seit Deutschland im Oktober 2010 einen entsprechenden EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt hat. Seither können "Geldsanktionen" ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. "Unter diesen Begriff fallen aber nicht nur das Bußgeld an sich, sondern auch die Verfahrenskosten", so Mielchen weiter.
Zu einem Bußgeld von 35 Euro kommen schnell Verwaltungsgebühren in gleicher Höhe on top, womit auch ein kleiner Strafzettel in Deutschland vollstreckt werden kann. Noch einmal verschärfte Bedingungen gelten für Strafzettel in Österreich. "Hier gibt es bereits seit Oktober 1990 ein Abkommen, welches die Vollstreckung österreichischer Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro möglich macht", erläutert Mielchen.
Besonders scharf im Verfolgen von Verkehrsverstößen sind die Niederlande. "Von knapp 10.000 in Deutschland eingehenden Vollstreckungshilfeersuchen im Jahr 2014 stammten 98 Prozent aus den Niederlanden," sagt Johannes Boos vom ADAC. Aber auch Österreich, Italien, die Schweiz, Belgien, Frankreich und Spanien gehörten in der Praxis zu den Ländern, die Bußgeldbescheide nach Deutschland schicken. Rabatte bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Summe gewähren dem ADAC zufolge Länder wie Frankreich, Großbritannien oder Griechenland, wenn innerhalb bestimmter Fristen gezahlt werde.
Mögliche Probleme bei der Wiedereinreise
Liegt die Höhe der Strafzettel unter 70 Euro, kann es allerdings bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen. Unter Umständen kann sogar das Fahrzeug des Beschuldigten eingezogen werden. Auch bei Verstößen in Nicht-EU-Ländern drohen Probleme bei der Wiedereinreise, die Konsequenzen sind je nach Land schwer abzuschätzen.
Glück im Unglück hingegen haben Raser, die im Ausland ein Fahrverbot verpasst bekommen. Zwar kommen sie um die saftige Geldstrafe nicht herum und müssen das Steuer dort künftig dem Beifahrer überlassen, jedoch wirkt sich das Fahrverbot nicht auf den deutschen Straßenverkehr aus. "Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht", sagt Johannes Boos vom ADAC.
Autofahrer sollten sich vor Abfahrt informieren, rät der ADAC. In einigen Ländern drohen nicht nur hohe Strafen, sondern auch einige Besonderheiten bei den Verkehrsregeln. So ziehen einige Länder Autos ein, wenn die Fahrer stark betrunken waren. Außerdem sind die Toleranzen etwa bei überhöhter Geschwindigkeit im Ausland teils geringer als hierzulande.
Italien: Nachts sind Verstöße teurer
In Italien wird eine Überschreitung des Tempolimits von mehr als 50 km/h mit mindestens 530 Euro bestraft. Nachts (22 bis 7 Uhr) können sich die Bußgelder übrigens um ein Drittel erhöhen.
Alkoholsündern droht der Verlust des Autos: Ab 1,5 Promille Alkohol im Blut kann der Wagen enteignet und zwangsversteigert werden, sofern der Fahrer selbst der Halter ist.
Darüber hinaus gilt: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur maximal 100 Kilometer pro Stunde auf der Autobahn fahren. In den Sommermonaten bis zum 14. Oktober herrscht ein Winterreifenverbot.
Spitzenreiter Skandinavien: 430 Euro für 20 km/h zu schnell
In Dänemark können die Behörden wie in Italien ein Fahrzeug beschlagnahmen und zwangsversteigern, wenn der Fahrer mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hat.
Schweiz: Für schnelles Fahren ins Gefängnis
Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen des Tempolimits, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.
Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h (keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland).
Frankreich: Alkoholtester im Auto ist Pflicht
In Frankreich gehört per Gesetz in jedes Fahrzeug ein sogenannter Alko-Tester. Allerdings gibt es keine Strafe, wenn dieser bei einer Kontrolle fehlt.
Wer zu schnell fährt, dem droht ein unmittelbares Fahrverbot. Dann kann nur noch ein Mitreisender das Steuer übernehmen.
Auch an den Ampeln gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser "Rot" hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt, Fußgänger haben jedoch Vorrang.
Österreich: Polizei rufen kann Gebühr kosten
In Österreich kann eine Unfallmeldegebühr von 36 Euro anfallen. Sie fällt an, wenn man bei einem Unfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten ihre Daten auch untereinander hätten tauschen können. Wann genau diese "Blaulichtsteuer" anfällt und wann nicht, hat der österreichische Automobilclub ÖAMTC zusammengestellt.
Kroatien: Immer die Polizei rufen
In dem Land an der Adria dagegen müssen Unfälle immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.
Slowenien: Bußgelder gleich bezahlen
Bußgelder müssen dort sofort beglichen werden. Sonst kann die Polizei bei Ausländern die Ausweisdokumente beschlagnahmen und den Fahrer in Gewahrsam nehmen. Ebenfalls wichtig: Bereits an einer gelben Ampel müssen Autofahrer anhalten.
Ungarn: Mautbeleg kontrollieren
Bei Bezahlung der Autobahnmaut wird das Kfz-Kennzeichen erfasst. Dabei kommt es aber öfters zu Zahlendrehern. Urlauber kontrollieren deshalb am besten den Beleg, bevor sie unterschreiben. Eine nachträgliche Reklamation ist teuer.
Übersicht: Bußgelder in Europa nach Vergehen
Land | ‰ max.* | Alkohol am Steuer | 20 km/h zu schnell | 50 km/h + zu schnell | Über rot gefahren | Überhol-Verstoß | Falsch geparkt | Handy am Steuer |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Belgien | 0,5 | ab 150 | ab 100 | ab 300 | ab 165 | ab 165 | ab 55 | ab 110 |
Bosnien-Herzegowina | 0,3 | ab 200 | ab 25 | ab 200 | ab 150 | ab 150 | 25 | ab 10 |
Bulgarien | 0,5 | ab 255 | ab 25 | ab 120 | ab 50 | ab 25 | ab 5 | ab 25 |
Dänemark | 0,5 | ab 1 MV | ab 135 | ab 335 | 270 | 270 | ab 70 | 200 |
Deutschland | 0,5 | ab 500 | bis 35 | ab 240 | 90-320 | 30-250 | 10-70 | 60 |
Estland | 0,2 | ab 400 | bis 120 | bis 800 | bis 400 | bis 385 | ab 40 | bis 200 |
Finnland | 0,5 | ab 15 TS | ab 70 | 14 TS | ab 10 TS | ab 10 TS | 20-80 | bis 115 |
Frankreich | 0,5 | ab 135 | ab 135 | 1500 | ab 135 | ab 135 | ab 15 | ab 135 |
Griechenland | 0,5 | ab 80 | ab 100 | ab 350 | ab 350 | ab 350 | ab 40 | 100 |
Großbritannien | 0,8 | bis 5980 | ab 120 | bis 2990 | bis 1200 | ab 120 | ab 85 | ab 120 |
Irland | 0,5 | ab 200 | ab 80 | ab 80 | ab 80 | ab 80 | ab 40 | ab 60 |
Island | 0,5 | ab 450 | ab 60 | ab 90 | 100 | ab 90 | ab 10 | 65 |
Italien | 0,5 | ab 530 | ab 170** | ab 530 | ab 170** | ab 85 | ab 40 | ab 161*** |
Kroatien | 0,5 | ab 90 | ab 65 | ab 660 | ab 260 | ab 90 | ab 40 | ab 65 |
Lettland | 0,5 | ab 210 | ab 10 | ab 110 | ab 30 | ab 20 | ab 30 | 15 |
Litauen | 0,4 | ab 290 | ab 10 | ab 290 | ab 115 | ab 115 | ab 30 | ab 30 |
Luxemburg | 0,5 | ab 100 | ab 50 | ab 145 | 145 | 145 | ab 25 | 145 |
Malta | 0,8 | ab 1200 | ab 70 | ab 70 | ab 60 | ab 25 | ab 25 | ab 25 |
Mazedonien | 0,5 | ab 250 | ab 20 | ab 45 | ab 300 | ab 35 | ab 45 | 45 |
Montenegro | 0,3 | ab 70 | ab 70 | ab 150 | ab 70 | ab 70 | ab 60 | ab 60 |
Niederlande | 0,5 | ab 360 | ab 160 | ab 530 | 230 | 230 | ab 90 | 230 |
Norwegen | 0,2 | ab 600 | ab 430 | ab 940 | 630 | 630 | ab 90 | 160 |
Österreich | 0,5 | ab 300 | ab 30 | bis 2180 | ab 70 | ab 70 | ab 20 | ab 50 |
Polen | 0,2 | ab 145 | ab 25 | ab 100 | ab 75 | ab 60 | ab 25 | ab 50 |
Portugal | 0,5 | ab 250 | ab 60 | ab 120 | ab 120 | ab 120 | ab 30 | ab 120 |
Rumänien | 0,0 | ab 150 | ab 100 | ab 150 | ab 65 | ab 100 | ab 30 | ab 65 |
Schweden | 0,2 | ab 40 TS | ab 270 | ab 450 | ab 280 | ab 280 | ab 20 | 170 |
Schweiz | 0,5 | ab 495 | ab 150 | ab 60 TS | 205 | ab 245 | ab 35 | 85 |
Serbien | 0,3 | ab 45 | ab 50 | ab 130 | ab 130 | ab 50 | ab 45 | ab 25 |
Slowakei | 0,0 | ab 450 | ab 50 | ab 350 | 150 | 150 | ab 30 | ab 60 |
Slowenien | 0,5 | ab 300 | ab 50 | ab 300 | 250 | ab 500 | ab 40 | 120 |
Spanien | 0,5 | ab 500 | ab 100 | ab 600 | ab 200 | ab 200 | bis 200 | ab 200 |
Tschechien | 0,0 | ab 100 | ab 60 | ab 200 | ab 100 | ab 200 | ab 60 | ab 60 |
Türkei | 0,5 | ab 230 | ab 55 | ab 75 | ab 55 | ab 75 | ab 25 | ab 25 |
Ungarn | 0,0 | bis 970 | bis 100 | ab 190 | bis 325 | bis 325 | bis 165 | bis 100 |
Zypern | 0,5 | ab 100 | ab 35 | ab 85 | ab 85 | ab 85 | 85 | 85 |
Quelle: ADAC, Angaben ohne Gewähr. Alle Bußgelder in Euro umgerechnet und gerundet. Für Drogen am Steuer in der Regel ähnliche Strafen wie für Alkohol, in schweren Fällen Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen
Abkürzungen und Anmerkungen:
MV=Nettomonatsverdienst
TS = Tagessatz (Berechnung nach Monatsverdienst; in Finnland Höchststrafe 120 TS)
* Promillegrenze teils niedriger für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
** nachts Bußgelder um ein Drittel höher
*** schon beim ersten Verstoß Führerscheinentzug möglich