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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Klare Regeln Wann Airlines Passagiere ausschließen dürfen
Fehlende Dokumente, zu spät am Gate oder ein unangenehmer Körpergeruch: Die Fluggesellschaften haben klare Regeln, wen sie befördern – und wen nicht.
Es scheint, als sei es derzeit gar nicht so leicht, zu fliegen. Angesichts des Flugchaos müssen Passagiere lange Wartezeiten, Annullierungen und verlorene Koffer in Kauf nehmen. Aber selbst wenn diese Hindernisse alle überwunden wurden, dann gibt es weitere Hürden, die Passagieren den Zutritt an Bord vermasseln können.
Dafür lohnt der Blick in die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften. Ähnlich wie bei einem Lokal genießt die Airline nämlich Hausrecht. Das letzte Wort hat in solchen Fällen nicht der Wirt, sondern der Flugkapitän. Wer fliegt, riskiert folglich seinen Flug, wenn er die Regeln (Einreise, Sicherheitskontrolle) und Anweisungen ignoriert und bei Ärger pöbelt. Ein Fluggast darf nicht an Bord, wenn er die Sicherheit des Fluges bzw. den reibungslosen Ablauf des Flugbetriebs gefährden könnte. Hier die wichtigsten Gründe, warum Passagiere nicht mitfliegen dürfen.
Fehlende bzw. ungültige Dokumente
Ist der Pass noch gültig, das Visum nicht abgelaufen? Und kann der Passagier – solange Corona herrscht – vorgeschriebene PCR-Tests oder Impfungen nachweisen? Airlines sind verpflichtet, beim Einchecken das alles genau zu kontrollieren. Sie müssen sichergehen, dass der Reisende alle Einreisevorschriften des Ziellandes erfüllt. Tun sie das nicht, dann müssen sie auf eigene Kosten den betreffenden Passagier wieder zurückbefördern.
Flugunfähig wegen zu viel Alkohol
Die Aufregung vor dem Abflug mit einem Prosecco oder Bier zu beruhigen, ist kein Problem. Die Menge allerdings ist entscheidend. Obwohl es keine Promillegrenze gibt, werden die Flugmitarbeiter mit sicherem Blick volltrunkene Personen aussortieren. Denn stark alkoholisierte Reisende sind unberechenbar und können an Bord zur Gefahr für andere werden. Das Gleiche gilt auch für Menschen, die unter Drogeneinfluss stehen.
Meldeschlusszeit versäumt
Wer die Meldeschlusszeit, auch Close-out-Time genannt, nicht einhält (diese steht auf dem Boarding Pass) und zu spät am Gate erscheint, der kann immer noch von der Liste fliegen. Airlines machen das, damit sie möglichst pünktlich abfliegen können, denn Zeit ist Geld. Wenn also der "letzte Aufruf" vom gebuchten Flug XY durch die Lautsprecher des Airports hallt, heißt es Beine in die Hand nehmen und zum Gate laufen.
Fluguntauglich wegen Krankheit
Seit Corona wird mehr darauf geachtet, ob Fluggäste mit Fieber einsteigen. An manchen Flughäfen wird die Körpertemperatur sogar gemessen, denn eine erhöhte Temperatur ist nicht nur ein Indikator für Corona, sondern auch für viele andere Infektionskrankheiten. Airlines dürfen grundsätzlich kranke Fluggäste ausschließen, wenn der Flug eine Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen sowie der anderen darstellt.
Optische und olfaktorische Gründe
Es passiert selten, aber es kommt vor: Wer mit Micro-Hotpants und bauchfreiem Top boarden will, bleibt am Boden. Genauso wie Personen mit starkem Körpergeruch. Wem das ungerecht erscheint, der muss bedenken, dass Hunderte von Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen viele Stunden auf sehr engem Raum miteinander auskommen müssen. Da sollte also niemand Anstoß erregen.
Rechtlich sichern sich die Airlines dafür in den Beförderungsbedingungen ab. Gemäß Artikel 7, Punkt 7.1.2, darf die Lufthansa Passagiere ablehnen, deren "Beförderung die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann". Klarer formuliert United Airlines in Regel 21 "Verweigerung der Beförderung" und spezifiziert unter Punkt 5, dass Personen, "die barfuß oder nicht anständig bekleidet sind oder deren Kleidung anzüglich, obszön oder beleidigend ist", der Flug verwehrt werden darf. Punkt 16 besagt, wer "an üblem Geruch leidet oder einen solchen verursacht" (außer Personen, die als behindert gelten), kann ebenfalls ausgeschlossen werden.
Überfüllter Flieger
Airlines wissen aus Erfahrung, dass nicht immer alle Fluggäste mit Tickets auch wirklich mitfliegen. Deswegen werden immer mehr Sitze als tatsächlich vorhanden verkauft. Blöd nur, wenn dann doch alle Passagiere erscheinen. Wird einem also am Gate der Flug wegen Überbuchung verweigert, dann sieht die Entschädigung nach Europäischen Fluggastrecht je nach Streckenlänge 250 bis 600 Euro vor, einen Ersatzflug sowie, falls nötig, die Unterbringung und Verpflegung in einem Hotel.
Bevor die Airline aber Kandidaten rauswirft, sucht sie nach Freiwilligen, die auf den Flug verzichten und erst später fliegen. Dafür bietet sie Prämien als Zuckerl an, im Bestfall gibt es sogar die Entschädigungsleistung nach Fluggastrecht obendrauf. Doch bevor man das Angebot annimmt, sollte man wissen, dass damit automatisch alle Forderungen an das Flugunternehmen abgegolten sind.
- Reiseredaktion SRT