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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Umgang mit Tierquälerei Warum das Auslegen von Giftködern nicht bestraft wird
Kein Mensch darf einem Tier grundlos Schmerz zufügen. Strafen für Tierquäler sind in der Realität aber selten. So wird das Auslegen von Giftködern oft gar nicht belangt.
Die Polizei nennt es eine "besonders abscheuliche Straftat". Erst vor ein paar Tagen wurde ein Fall von Tierquälerei im nordrhein-westfälischen Velbert bekannt. Unbekannte hatten einen Jungbullen gequält und getötet. Solche krassen Fälle von Tierquälerei sorgen immer wieder für Aufsehen.
Warum Tiere wie eine Sache gesehen werden
Der Deutsche Tierschutzbund spricht von einer "zunehmenden Verrohung gegenüber Tieren". In solchen Fällen wie in Velbert fehlen oftmals Beweise, um die Täter zu überführen. Darum fordert die Organisation, dass mehr Geld in Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen investiert wird.
Wer Tiere absichtlich quält, muss in Deutschland mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Was viele nicht wissen: Tiere sind im Sinne des Gesetzes eine Sache. Meist werden Misshandlungen als Ordnungswidrigkeit oder als Sachbeschädigung eingestuft. Die Strafen sind gering, zu Prozessen kommt es nur selten.
"Es muss Anzeige erstattet werden"
Auf Anfrage von t-online.de schreibt Susanne Mittag, Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion: "Zuallererst darf in solchen Fällen nicht weggesehen, sondern es muss Anzeige erstattet werden." Die Strafen, die dann verhängt werden können, hängen vom Schweregrad der Tat ab. Sie reichen von einem Tierhaltungsverbot und Geldstrafen, bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Das Tierschutzgesetz legt den Rechtsrahmen dafür fest. Der müsse aber auch genutzt werden, schreibt SPD-Politikerin Mittag. Der Deutsche Tierschutzbund sieht genau da eine Schwachstelle: "Generell wird das maximale Strafmaß nur selten ausgenutzt", schreibt Pressesprecherin Lea Schmitz. "Was wir in den von uns verfolgten Fällen beobachten können, ist, dass Staatsanwälte nach wie vor die Schwere von Tierquälereien an Einzeltieren als eher gering einstufen."
Wann das Auslegen von Giftködern nicht bestraft wird
Darum würden Verfahren sehr oft wegen geringer Schuld eingestellt. "Viele Tiermisshandlungen werden auch als reine Ordnungswidrigkeit mit Verhängung eines Bußgeldes geahndet", sagt die Sprecherin des Tierschutzbundes. Der Versuch der Tierquälerei – zum Beispiel das Auslegen von Giftködern – werde bei der aktuellen Gesetzeslage gar nicht bestraft, wenn dabei kein Tier zu Schaden kommt.
Das muss sich ändern, fordert der Tierschutzbund. Außerdem sollten Veterinär- und Naturschutzbehörden mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet werden. So könnten sie besser kontrollieren, ob Gesetze auch eingehalten werden. Zudem sollten an Staatsanwaltschaften ihre Mitarbeiter besser im Bereich des Tierschutzes ausbilden.
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Die Tierschutzbeauftragte der Linken-Bundestagsfraktion, Amira Mohamed Ali, findet, dass Tiere vom Gesetzgeber nicht ausreichend als Geschöpfe wahrgenommen werden. "Ein Tier zu verletzen erfüllt oftmals den Tatbestand der Sachbeschädigung", sagt sie. "Tiere sind aber keine Sache. Sie sind Geschöpfe, die auf den Schutz des Menschen angewiesen sind."