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Raus aus dem "Bermudadreieck" - Sechs Schritte zur Mutter-Kind-Kur


Raus aus dem "Bermudadreieck"
Sechs Schritte zur Mutter-Kind-Kur

Kur

Aktualisiert am 02.10.2015|Lesedauer: 5 Min.
t-online, Silke Asmußen
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Im täglichen Hamsterrad geht vielen Müttern irgendwann die Puste aus. Das Hin und Her zwischen Kindererziehung, Partnerschaft, Haushalt und Beruf sei zum "Bermudadreieck" für Frauen geworden, sagt Dagmar Ziegler, Kuratoriumsvorsitzende des Deutschen Müttergenesungswerks (MGW). Permanente Überlastung und Stress im Alltag mache sie krank und schwäche das gesamte "System Familie".

Raus aus dem stressigen Alltag und zur Ruhe kommen: eine Eltern-Kind-Kur kann helfen.Vergrößern des Bildes
Raus aus dem stressigen Alltag und zur Ruhe kommen: eine Eltern-Kind-Kur kann helfen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Damit Eltern wieder Kraft tanken können, bietet das MGW in mehr als 80 Einrichtungen dreiwöchige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen an. Seit 2007 steht gesetzlich jeder Mutter, deren Kurbedürftigkeit von einem Arzt attestiert wird, eine Kur zu – mit Kind oder Kindern. Das gilt natürlich auch für Väter. Möglich ist eine Kur alle vier Jahre und bis das Kind 14 Jahre alt ist.

Mutter-Kind-Kur für ausgebrannte Mütter und kranke Kinder

50.000 Mütter mit 72.000 Kindern waren nach MGW-Angaben 2014 zur Kur. 80 Prozent litten unter Erschöpfungszuständen bis hin zum Burn-out, von den Kindern seien zwei Drittel ebenfalls behandlungsbedürftig gewesen.

Möglich sind zwei Kur-Varianten: Eine Vorsorgekur soll verhindern, dass eine Erkrankung – etwa Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen, Infekte, Rückenschmerzen – schlimmer oder sogar chronisch wird. In einer Reha-Maßnahme hingegen wird eine Krankheit behandelt, die schon länger als sechs Monate anhält.

Angeboten werden medizinische und psychosoziale Therapien sowie Physiotherapie. Dabei liegt der Fokus auf der Behandlung von Erschöpfungszuständen der Mütter. In der Klinik wird aber für jeden Gast ein individuelles Programm zusammengestellt.

Der Abstand zum Alltag ist wichtig

Entscheidend jedoch ist die Distanz zum Alltag. "Die Mütter sind zu Hause so eingebunden, dass sie nicht den Abstand haben, um Stress auslösende Faktoren zu erkennen", zitieren Experten der Stiftung Warentest den Chefarzt der CBT Mutter-Kind-Klinik auf Borkum, Günter Kersting.

Grundsätzlich zielt eine Kur darauf ab, alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um krankmachende Faktoren daheim auf ein Minimum zu reduzieren. Davon profitiert der Nachwuchs ebenso wie die Eltern. "Wir wissen, dass die Behandlung von Müttern und Kindern Wechselwirkungen zeigt und einen direkten Bezug zur Gesundheit der Kinder hat", sagt MGW-Geschäftsführerin Anne Schilling.

Versicherte dürfen die Kurklinik mit auswählen

Wann sie eine Kur antreten, dürfen Versicherte zwar nicht bestimmen. Seit Juli 2015 sichert ihnen jedoch das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GSV-VSG)" ein Mitspracherecht bei der Auswahl einer geeigneten Kur zu. Eltern müssen also der von der Krankenkasse vorgeschlagenen Klinik nicht zustimmen. Im Gegenteil: Das MGW rät Müttern, gleich beim Kurantrag anzugeben, wo sie kuren möchten. Wichtig ist: Der Vorschlag sollte begründet sein, etwa durch besondere Therapie- oder Kinderbetreuungsangebote oder die konfessionelle Ausrichtung einer Klinik.

Nicht immer geben die Krankenkassen sofort grünes Licht. 2014 wurden etwa 13 Prozent der Kuranträge abgelehnt. Davon sollten sich erholungsbedürftige Eltern nicht entmutigen lassen und Widerspruch gegen die Entscheidung der Kasse einlegen. Möglich ist das innerhalb von vier Wochen.

Die Chancen auf Erfolg im zweiten Anlauf stehen gut: Mehr als 60 Prozent der Widersprüche waren im vergangenen Jahr erfolgreich. Hat die Krankenkasse eine Kur schließlich bewilligt, ist die Zusage sechs Monate gültig.

Der Kurantrag darf nur mit Begründung abgewiesen werden

Die Krankenversicherer dürfen den Wunsch nach einer bestimmten Kur im Übrigen nur begründet abweisen. Das Argument "zu teuer", weil etwa die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Kasse vorgeschlagene Einrichtung hat, reicht dabei laut MGW für ein Veto nicht aus.

Auch der alte Grundsatz der Kassen "ambulant vor stationär" gelte seit einer Überarbeitung der entsprechenden Begutachtungsrichtlinie im Jahr 2013 nicht mehr, erläutern die Fachleute des Portals "Familien-Wegweiser.de" des Bundesfamilienministeriums. Demnach haben auch Eltern, die Kinder in Patchworkfamilien erziehen, Anspruch auf Kurleistungen.

Die Krankenkassen dürfen Antragsteller auch nicht einfach an den Rentenversicherungsträger verweisen, denn der bietet Mütter/Väter-Kind-Kuren überhaupt nicht an.

Wenn auf dem Ablehnungsbescheid der Hinweis das Widerspruchsrecht fehlt, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein ganzes Jahr. Bleibt die Kasse bei einem Nein, entscheidet der Widerspruchsausschuss über den Antrag. Als letzte Option bleibt der Gang zum Sozialgericht.

Was die Krankenkasse bezahlt

Die Kosten für Unterkunft, Behandlungen und Verpflegung tragen laut Stiftung Warentest die Krankenkassen. Das Geld für die Fahrt zum Kurort und nach Hause sowie einen Beitrag von zehn Euro pro Tag müssen die Familien selbst aufbringen.

Übersteigen die Zuzahlungen aber zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens der Kurbedürftigen, können diese sich davon befreien lassen. Chronisch Kranke müssen nur ein Prozent aus eigener Tasche zahlen.

Wer sich weder die Fahrtkosten noch das Taschengeld in der Kur leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Müttergenesungswerk finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Wichtig: Sofort den Arbeitgeber informieren

Die Kurplanung sollten berufstätige Mamas mit dem Chef abstimmen. Sobald sie die Zusage der Klinik über einen festen Platz haben, müssen sie den Arbeitgeber ins Boot holen. Der sei "unverzüglich über den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der medizinischen Maßnahme in Kenntnis zu setzen", sagt Anne Schilling. Die Bewilligung der Krankenkasse muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Für Mütter mit Job und Anspruch auf Lohnfortzahlung greift während der Kur demnach das Entgeldfortzahlungsgesetz. Was mancher Chef vielleicht nicht weiß: Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz darf er die Kurzeit nicht als Urlaub anrechnen.

Kinder wiederum müssen für die Dauer der Kur von der Schule freigestellt werden. "Es handelt sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob das Kind selbst behandlungsbedürftig ist oder nicht", erklärt Schilling.

Und auch danach können Eltern weiter Hilfestellung bekommen – im Rahmen einer über die Beratungsstellen angebotenen Nachsorge. Das können zum Beispiel Einzel- oder Gruppengespräche, Workshops, Wochenenden oder regelmäßige Treffen zu speziellen Themen sein.

Mutter-Kind-Kuren lohnen sich langfristig

Untersuchungen zeigen, dass Kuren sich nachhaltig lohnen: So hat beispielsweise der Forschungsverbund Familiengesundheit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) herausgefunden, dass Mütter auch noch Monate nach einer Kur von der Auszeit profitieren. Sie hätten deutlich weniger psychische Beschwerden als vorher, litten seltener unter Rückenproblemen und der Umgang mit den Kindern falle ihnen leichter.

"Ich konnte mich um mich kümmern, zu Kräften kommen und gleichzeitig für meine Kinder da sein. In der Kur zu erleben, dass das möglich ist, ist neben einem praktisch schmerzfreien Rücken das schönste Ergebnis", beschreibt eine Mutter auf "urbia.de" ihre persönliche Erfahrung. Vier Wochen danach habe sie die Auswirkungen der Kur sehr deutlich gespürt, sei ruhiger und wieder viel belastbarer geworden. Fazit: Wer kurt, macht alles richtig.

Sechs Schritte zur Mutter-Kind-Kur:

  • Eine der über 1300 Beratungsstellen des Müttergenesungswerks (MGW) aufsuchen
  • Attest für den Arzt besorgen, entweder bei der Beratung oder online beim MGW (muettergenesungswerk.de)
  • Arztbesuch: Die Medizinerin/der Mediziner sollte das Attest möglichst ausführlich ausfüllen.
  • Ausfüllen der Antragsunterlagen mit der MGW-Beraterin/dem Berater.
  • Mütter und Väter haben ein gesetzliches Wunsch-/Wahlrecht bei der Auswahl der passenden Einrichtung. Berater/Beraterinnen des MGW klären darüber auf und helfen dabei, die richtige Kur zu finden.
  • Quelle: Müttergenesungswerk
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