Risiko Au-pair? Was Gastfamilien beachten müssen
"Au-pair" bedeutet wörtlich übersetzt "Auf Gegenseitigkeit": Ein junger Gast aus dem Ausland lernt bei freier Kost und Logis in einer Familie innerhalb eines Jahres eine neue Sprache und Kultur kennen, während seine Gastgeber auf seine Unterstützung bei der Kinderbetreuung und im Haushalt zählen können. Damit alle Beteiligten von dem Miteinander auf Zeit profitieren, müssen auf beiden Seiten Rechte und Pflichten beachtet werden. Insbesondere Au-pair-Gasteltern tragen eine große Verantwortung und sollten sich zur Minimierung möglicher Risiken gründlich auf ihre neue Rolle vorbereiten.
"Komm, ich schäle dir die Kartoffel, den Quark kannst du selbst nehmen", teilt Alexandra in gebrochenem Deutsch dem vierjährigen Paul mit. Die 20-jährige junge Frau aus der Ukraine ist seit fünf Monaten bei ihrer Gastfamilie im Rhein-Main-Gebiet. Gerade hat sie ihren kleinen Schützling mal wieder vom Kindergarten abgeholt und nach dem Mittagessen wird sie sich noch ein paar Stunden um ihn kümmern. Die achtjährige Tochter des Hauses ist noch im Hort. Auch sie wird am Nachmittag von Alexandra betreut werden. Die Eltern kommen erst gegen Abend von der Arbeit zurück.
Die meisten Au-pairs kommen aus Osteuropa
Alexandra ist eine von vielen Au-pairs in Deutschland. Die Interessenten sind aber lange nicht mehr so zahlreich wie früher. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes gingen 2012 die Genehmigungen für Au-pairs im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf rund 4500 zurück. Sieben Jahre zuvor waren es noch 10.000, 2001 noch 20.000 Visa, die deswegen erteilt wurden. Die meisten Anwärter stammen heute aus Nicht-EU-Staaten, so eine Studie der "Gütergemeinschaft Au-pair e.V". Den Löwenanteil von 60 Prozent bilden dabei Au-pairs aus Osteuropa, 20 Prozent sind aus Asien und nur relativ wenige kommen aus anderen EU-Staaten, Afrika oder Amerika.
Für Alexandra läuft bisher alles prima. Schnell lernt sie die deutsche Sprache. Auch die zwischenmenschliche Chemie stimme, sagt ihr Gastvater. Und die Kinder liebten sie wie eine große Schwester. Die abgesprochenen kleinen Pflichten im Haushalt würde sie außerdem ohne Murren bestens erledigen. Es bliebe ihr genug Zeit, um manchmal abends mit neuen Freunden aus der Sprachschule auszugehen. Zufriedenheit gibt es hier also auf beiden Seiten. Doch das ist nicht garantiert.
Verantwortung für ein Familienmitglied auf Zeit
So haben sich Alexandras Gastgeber, nachdem sie sich für das Abenteuer Au-pair entschieden hatten, vorher gründlich über ihre Pflichten und Rechte informiert. Sie wissen, dass sie die Arbeitskraft ihrer neuen Mitbewohnerin nicht ausnutzen dürfen und sie sind sich außerdem darüber bewusst, dass sie viel Verantwortung für ein neues Familienmitglied auf Zeit tragen, obwohl dieses Kind bereits volljährig ist. Ein Alter zwischen 18 und maximal 26 Jahren ist nämlich üblicherweise Voraussetzung für einen Au-pair-Aufenthalt.
Au-pair: Diese Kosten sollten Sie einplanen
Konkret orientieren kann man sich an Leitlinien, die das Familienministerium zusammen mit der "Gütegemeinschaft Au-Pair e.V." vor zehn Jahren zusammengestellt hat. Sie sind angelehnt am "Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung". Diese Regelungen, die grundsätzliche Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung und die Aufgaben der Gastfamilie detailliert festlegen, sind auch auf einem .
Hier einige zentrale Punkte daraus:
- Der Au-pair-Aufenthalt ist auf höchstens ein Jahr begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Kost und Logis werden von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt.
- Als Aufgaben dürfen nur Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten wie Einkaufen, Bügeln, Aufräumen oder Kochen erledigt werden. Diese Arbeiten dürfen insgesamt nicht mehr als sechs Stunden am Tag und 30 Stunden wöchentlich umfassen. Mehrarbeit muss mit Freizeit ausgeglichen werden.
- Monatlich stehen dem Au-pair zwei Tage Urlaub zu. Außerdem müssen mindestens vier Abende sowie anderthalb Tage wöchentlich (einmal im Monat an einem Wochenende) am Stück arbeitsfrei sein.
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer von mindestens acht Quadratmetern mit Badbenutzung muss zur Verfügung gestellt werden.
- 260 Euro Taschengeld stehen dem Au-pair monatlich zu.
- Die Kosten für An-und Rückreise trägt in der Regel das Au-Pair.
- Die Gasteltern müssen dem Au-pair die Möglichkeit zu einem Deutsch-Sprachkurs in seiner Freizeit geben und sich mit monatlich 50 Euro daran beteiligen.
Den Versicherungsschutz tragen die Gastfamilien
Eine weitere wichtige Pflicht für Gasteltern ist es, ihr Au-pair gegen bestimmte Risiken abzusichern und die dafür nötigen Prämien zu übernehmen. So muss für den gesamten Aufenthalt eine Kranken- und Unfallversicherung bestehen, die auch Schwangerschaft und Geburt abdeckt. Experten empfehlen zusätzlich eine Absicherung im Invaliditätsfall von mindestens 100.000 Euro. Die Krankenversicherung sollte zudem die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz nach Unfällen sowie medizinisch notwendige Krankenrücktransporte mit abdecken.
Auch mögliche Schadenersatz-Forderungen und sonstige Haftpflichtansprüche, die Dritte an eine Au-pair-Kraft stellen könnten, wenn dieser ein Missgeschick passiert ist, gilt es mit einer Privathaftpflicht abzusichern. Hat die Gastfamilie bereits eine entsprechende Police, bieten manche Versicherer an, das Risiko einer Au-pair-Hilfe kostenfrei oder gegen einen geringen Aufpreis in den Vertrag mit aufzunehmen. Soll auch das Auto der Gastfamilie dem Au-pair zur Verfügung stehen, müsste mit dem Kfz-Versicherer abgeklärt werden, inwieweit der zusätzliche Fahrer mitversichert ist.
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern
Dennoch bleiben meist für beide Seiten - die Gastfamilie und das Au-pair - bei der Organisation und Planung eines Aufenthaltes genug komplizierte bürokratische Hürden zu überwinden, insbesondere dann, wenn der junge Bewerber aus einem Nicht-EU-Staat stammt. Dann wird in der Regel ein Visum oder oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt, dem die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss. In Deutschland angekommen, muss das Au-pair beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde angemeldet werden.
Verpflichtungserklärung der Gasteltern
Eventuell fordert die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung, in der die Gasteltern zustimmen müssen, alle entstehenden Kosten des Au-pair-Aufenthaltes zu übernehmen - inklusive möglicher Aufwendungen, die durch die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln entstehen könnten.
Ein Au-pair kann teuer werden
Dass die Einhaltung der Regeln und Verpflichtungen gegenüber einem Au-pair nicht nur schützt, sondern unter Umständen auch teuer werden kann, mussten kürzlich Gasteltern aus Düsseldorf schmerzlich erfahren: Ihr 20-jähriges Au-pair aus Peru bekam nämlich während ihres Aufenthaltes ein Kind, war bereits schwanger aus ihrer Heimat angereist und hatte die anderen Umstände verheimlicht. Die Gasteltern mussten schließlich für die Kosten des Jugendamtes in vierstelliger Höhe aufkommen, die durch eine Bereitschaftspflegefamilie für Mutter und Baby über mehrere Wochen entstanden waren.
Das entschied ein Richter, obwohl die deutsche Familie bei der Gerichtsverhandlung auf arglistige Täuschung plädierte. Dieser Einwand nützte aber nichts, da die Gasteltern vorher für das Au-pair aus dem visapflichtigen Peru die Verpflichtungserklärung für die Ausländerbehörde unterschrieben hatten. Solche Einzelfälle sind zwar aufsehenerregend, sie passieren allerdings relativ selten.
Erfahrene Agentur für Au-pair-Vermittlung beauftragen
Deshalb wird in den offiziellen Leitlinien der Bundesagentur für Arbeit empfohlen, möglichst immer eine spezialisierte Agentur in Anspruch zu nehmen und sich besser nicht Online-Vermittlern anzuvertrauen, die seit dem Wegfall der Agentur-Pflicht vor 13 Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Ob man dann eventuell an den Falschen gerät, weiß man nämlich erst, wenn bei Schwierigkeiten keine kompetenten Ansprechpartner greifbar sind und dann zum Beispiel nicht sofort eine neue Gastfamilie gefunden werden kann, falls die erste "Paarung" nicht harmoniert hat.
Garantiert seriös sind die Initiativen, die in der Gütegemeinschaft Au pair e.V. zusammengeschlossen sind - zu erkennen am RAL-Gütezeichen. Auch die Mitgliedsagenturen der vom Bundestag akkreditierten Au-pair Society e.V. verpflichten sich zur Einhaltung von hohen Qualitätsstandards.
Alexandra aus der Ukraine und ihre Gasteltern haben übrigens diesen Weg gewählt: Gesucht und gefunden für ein Jahr mittels Unterstützung einer erfahrenen Au-pair-Agentur.