Zur Versorgung verpflichtet Gastfamilie muss Kosten für schwangeres Au-pair-Mädchen tragen
Familien, die ein Au-pair-Mädchen beschäftigen, müssen für unvorhergesehene Kosten aufkommen. Daran ändert sich nichts, wenn das Au-pair-Mädchen die Gastfamilie absichtlich getäuscht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt.
Der Gastvater eines Au-pair-Mädchens aus Peru hat daraufhin seine Klage gegen die Stadt zurück gezogen. Die 19-Jährige war hochschwanger nach Deutschland eingereist und hatte kurz nach ihrer Ankunft ein Kind zur Welt gebracht. Die Peruanerin war mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht worden. Die Kosten von rund 2400 Euro muss nun die Gastfamilie tragen.
Gastvater unterstellt arglistige Täuschung
Er habe das Au-pair-Mädchen zur Betreuung seiner eigenen vier Kinder verpflichtet und sei arglistig getäuscht worden, hatte der Gastvater argumentiert.
Die Gastfamilie hatte sich vor der Einreise wie üblich bei der Ausländerbehörde verpflichten müssen, für den Lebensunterhalt des Mädchens in Deutschland aufzukommen - als Voraussetzung für das Visum. Dem Gericht zufolge hat die Gastfamilie sogar noch Glück gehabt: Es hätte sie deutlich mehr gekostet, wenn die Peruanerin nicht freiwillig ausgereist wäre. Mit der Verpflichtungserklärung gehe jede Gastfamilie ein hohes Risiko ein (Az.: 8 K 8570/14).