Maul- und Klauenseuche Darum darf man das Fleisch infizierter Tiere nicht essen
In Deutschland gibt es einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Für Menschen ist sie ungefährlich, trotzdem gelten strenge Regeln für betroffene Fleischprodukte.
Erstmals seit mehr als 35 Jahren gibt es in Deutschland derzeit einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS). Die hochansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und ist durch Symptome wie Fieber und Bläschenbildung an Maul, Klauen und Euter gekennzeichnet.
Doch gerade für Bauern ist auch der wirtschaftliche Schaden extrem hoch. Denn um den Ausbruch der Seuche einzudämmen, gibt es eine "tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung". Diese beinhaltet etwa die Errichtung einer Sperrzone um betroffene Höfe. Betroffene Tiere werden zudem gekeult – lesen Sie hier, was es mit der Praxis auf sich hat.
So soll verhindert werden, dass sich der Erreger verbreitet. Wie die "Tagesschau" berichtet, mussten zwei Standorte eines Milchviehbetriebs in der betroffenen Region in Brandenburg seit dem Ausbruch der Seuche täglich 33.000 Liter entsorgen – ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Dabei ist die Maul- und Klauenseuche für Menschen eigentlich gar nicht gefährlich – warum gelten dennoch so strikte Regeln für den Verzehr von Milch und Fleisch betroffener Tiere?
Maul- und Klauenseuche: Strenge gesetzliche Vorgaben
Das hat vor allem mit den rechtlichen Vorgaben zu tun. Nach dem deutschen Tierseuchengesetz und den EU-Verordnungen (z. B. Verordnung (EU) Nr. 2016/429, "Tiergesundheitsrecht") ist es strikt verboten, Produkte von MKS-infizierten Tieren in die Nahrungskette zu bringen.
Das Virus ist hochansteckend und könnte durch den Transport oder unsachgemäße Handhabung von Fleischprodukten auf andere Tiere übertragen werden, auch über Verpackungsmaterialien oder tierische Nebenprodukte.
In Deutschland gelten strenge Vorschriften für Lebensmittelsicherheit gemäß dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Fleisch von kranken oder verdächtigen Tieren gilt als gesundheitlich bedenklich und darf nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden.
Wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche haben sogar einige Länder sogar Importverbote für deutsche Fleischprodukte verhangen – etwa Südkorea, Mexiko und kürzlich auch Großbritannien.
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- bfr.bund.de: "Maul- und Klauenseuche bei Paarhufern: Keine Gefahr für den Menschen durch Lebensmittelverzehr" (PDF)