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Zum journalistischen Leitbild von t-online.t-online fragt nach "Alsbald verzehren": Was bedeutet das?

Viele Lebensmittel tragen Hinweise wie "alsbald verzehren", ohne klare Fristangaben. Was müssen Verbraucher dazu wissen?
Auf vielen Lebensmitteln wie etwa Brotaufstrichen, Senf, Ketchup oder gar Räucherlachs steht der Hinweis "Nach dem Öffnen alsbald verzehren". Doch was bedeutet das genau? Sind damit nur wenige Tage gemeint oder kann das Produkt auch nach einer oder mehreren Wochen ohne gesundheitliche Bedenken gegessen werden? t-online hat nachgefragt.
Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit von der Verbraucherzentrale, erklärt auf Nachfrage von t-online: "Für Lebensmittel, die 'alsbald' zu verzehren sind, gibt es keine rechtliche Definition, welcher Zeitraum darunter konkret zu verstehen ist. Es kommt auf den Einzelfall und das jeweilige Lebensmittel an. Für einen geräucherten Lachs heißt das etwas anderes als für einen sauren Krautsalat."
Aus diesem Grund kritisieren die Experten die Verwendung des Begriffes. Er sei unklar und helfe im Alltag nicht weiter. An sich sollten sich Verbraucher darauf verlassen können, dass auf der Verpackung nachvollziehbare Hinweise stehen – etwa "Nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen aufbrauchen."
Warum gibt es keine eindeutige Definition bei der Haltbarkeit?
Die vagen Angaben der Hersteller haben einen primären Grund: Nach dem Öffnen ist das Produkt nicht mehr vor Verderb geschützt. Denn nun können Bakterien und Verschmutzungen an das Produkt gelangen. Das Lebensmittel kann sich in seiner Farbe, Konsistenz und seinem Geschmack verändern. Auch kann der Verzehr gesundheitlich bedenklich werden. Aufgrund dessen ist auch das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) in diesem Fall auch nicht mehr gültig.
Tipp
Vertrauen Sie insbesondere bei geöffneten Lebensmitteln Ihren Sinnen. Riechen Sie daran, schauen Sie sich das Produkt genau an. Probieren Sie gegebenenfalls eine kleine Portion. Scheint alles in Ordnung, können Sie das Produkt in der Regel bedenkenlos verzehren.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Hersteller konkrete Zeitspannen angeben, wie lange ein Lebensmittel in geöffnetem Zustand verzehrfähig ist. Dies sollte, wie auch die Aufbewahrungsbedingungen, verständlich formuliert und deutlich sichtbar aufgedruckt sein. "Die Verzehrdauer nach dem Öffnen sollte also klar benannt werden, in Tagen zum Beispiel", sagt Wetzel. Nur so lasse sich der Umgang mit Lebensmitteln sicher und zugleich nachhaltig gestalten.
- schriftliches Interview mit Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit von der Verbraucherzentrale
- lebensmittelklarheit.de