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Obstkauf im Supermarkt: Diese Fehler vermeiden und Probleme verhindern


Schwere Folgen
Tipps zum Obst-Kauf: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Schon kleine Unachtsamkeiten beim Obstkauf können zu großen Problemen führen. Schnell kann aus einem Versehen ein Betrugsverdacht entstehen, der unangenehme Konsequenzen haben kann.

15.01.2025 - 16:04 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihren Einkauf erledigt, stehen an der Kasse, bezahlen und gehen zum Ausgang. Doch dann hält Sie der Ladendetektiv an. Der Vorwurf: Betrug (§ 263 StGB) – und das beim Kauf von Obst und Gemüse. Aber wie kommt es dazu?

imago images 107168901Vergrößern des Bildes
Äpfel: Wer zu abgepackter Ware greift, begeht keinen Fehler beim Abwiegen. (Quelle: Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de)

Ohne es zu wissen, könnten Sie in der Obst- und Gemüseabteilung folgende Fehler begangen haben:

Apfel, Banane, Gurke

Viele Supermärkte und Discounter bieten Obst und Gemüse sowohl in Bio- als auch in konventioneller Variante an. Wenn Sie Bio-Produkte versehentlich als konventionelle Ware auszeichnen, könnte dies als Täuschung gewertet werden.

Paprika

Normale Paprika gibt es oft in verschiedenen Farben – rot, gelb, grün oder orange. Und auch die Preise der Früchte unterscheiden sich. Manche Kunden wiegen rote, grüne und gelbe Paprika zusammen ab und deklarieren sie als günstigere rote Variante. Diese falsche Kennzeichnung kann ebenfalls Ärger bringen. Denn dadurch, dass Sie die unterschiedlichen Sorten als eine abwiegen und kennzeichnen, begehen Sie eine Täuschungshandlung.

In Supermärkten, in denen nicht Sie, sondern die Kassierer die Ware wiegen und auspreisen, kann es sein, dass Sie zumindest gebeten werden, die Paprika beim nächsten Einkauf nach Farbe getrennt abzupacken. Das erleichtert dem Kassenpersonal die Arbeit.

Dasselbe kann natürlich mit Äpfeln verschiedener Sorten passieren.

Absicht oder Versehen?

Es handelt sich nur um einen Betrugsversuch, wenn Sie mit Absicht die Ware falsch gekennzeichnet haben. Denn im Gesetzestextes heißt es konkret: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird [...} bestraft."

Es handelt sich allerdings tatsächlich um Betrug, wenn Sie beim Obstwiegen im Supermarkt den Beutel leicht anheben oder nach dem Wiegen noch etwas Obst oder Gemüse mit in den Beutel legen.

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Ein Versehen kann dagegen meist schnell an der Kasse geklärt werden. Denn meist sprechen Kassierer die Kunden auf den Fehler an und bitten Sie, die Paprika nach Farbe getrennt oder die Bio-Ware korrekt abzuwiegen.

Werde ich wirklich bestraft?

Sollten Sie tatsächlich beim absichtlichen Betrug erwischt werden – egal in welcher Form –, könnten die Konsequenzen schwerwiegend sein: In diesem Fall droht Ihnen Hausverbot, eine Strafanzeige und eine Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de "§ 263 StGB"
  • dahag.de "Betrug: Was § 263 StGB über Irrtum und Täuschung sagt"
  • augsburger-allgemeine.de "14 kleine Alltagssünden - und ihre rechtlichen Folgen"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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