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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Krankmeldung Gibt es eine Attestpflicht in der Schule? Diese Regeln gelten

Bei Krankheit Ihres Kindes informieren Sie die Schule. Gilt dabei eine Attestpflicht oder reicht die handgeschriebene Entschuldigung? Wir verraten es.
Husten, Schnupfen, Bauchschmerzen – es gibt viele Gründe, warum Ihr Kind morgens nicht zur Schule kann. In der Regel reicht es, die Schule telefonisch über das Fernbleiben zu informieren. Wann Sie ein Attest brauchen und ob es eine Pflicht hierfür gibt, sagen wir Ihnen.
Darf die Schule ein Attest verlangen?
Grundsätzlich hat die Schule das Recht, beim Fernbleiben des Kindes vom Unterricht ein Attest zu verlangen. Laut Schulgesetz ist der Nachwuchs verpflichtet, regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Bleibt Ihr Kind länger als drei Tage fern, ist in der Regel eine selbst verfasste Entschuldigung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Wenn das Kind länger als zehn Tage fehlt, wird in vielen Fällen ein ärztliches Attest nötig. Die Regeln legt die Schule selbst fest.
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Wann fordert die Schule ein Attest?
Bildung ist in Deutschland bundeslandabhängig geregelt und so gibt es viele unterschiedliche Regelungen. Eine allgemeine Attestpflicht existiert nicht, das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann hiervon aber abweichen.
So gilt in NRW die Regel, dass krankheitsbedingte Abwesenheit im regulären Unterricht kein Attest erfordert. Wenn Ihr Kind bei einer Abschlussprüfung oder einer Nachprüfung fehlt, ist das Attest in Nordrhein-Westfalen allerdings Pflicht.
Schulen wird das Recht eingeräumt (Beispiel NRW), in Sonderfällen auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Das ist der Fall, wenn das Kind häufig krank ist, viel Unterricht versäumt oder wenn Lehrer einen begründeten Verdacht der Täuschung haben. Fehlt Ihr Kind zum Beispiel immer wieder drei Tage vor Ferienbeginn, weckt das Zweifel.
Welcher Arzt stellt ein Attest für die Schule aus?
Verlangt die Schule ein Attest für Ihr Kind, ist der Kinderarzt der richtige Ansprechpartner. In vielen Praxen wird das Vorgehen als unangenehm empfunden, da es keine Vordrucke wie für die klassische Krankmeldung gibt.
Einige Praxen in NRW sind dazu übergegangen, nur gesetzlich vorgeschriebene Atteste auszustellen und bitten Schulen aktiv darum, keine weiteren Nachweise zu verlangen. Sollten in Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis keine Atteste für die Schule ausgestellt werden, informieren Sie das Sekretariat Ihrer Schule umgehend darüber.
- vbe-nrw.de - Attestpflicht in NRW
- kinderärzte-im-netz.de - Attest durch den Arzt