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Corona im Urlaub: Das passiert, wenn Sie an Covid-19 erkranken


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Reisen trotz Pandemie
Was passiert, wenn Sie sich im Urlaub infizieren?


Aktualisiert am 13.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Gesundheitscheck am Flughafen (Symbolbild): Was, wenn ausgerechnet der Corona-Test vor der Rückreise aus dem Urlaub positiv ist?Vergrößern des Bildes
Gesundheitscheck am Flughafen (Symbolbild): Was, wenn ausgerechnet der Corona-Test vor der Rückreise aus dem Urlaub positiv ist? (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Mittlerweile sind Reisen trotz Pandemie wieder möglich. Doch die Omikron-Variante gefährdet auch Geimpfte wieder stärker. Was also, wenn plötzlich die Infektion im Ausland festgestellt wird?

Nach Grenzschließungen, Reisewarnungen und Einreiseverboten ist ein Urlaub mittlerweile in vielen beliebten Reiseländern wieder möglich. Häufig gelten bestimmte Regelungen zur Einreise, die eingehalten werden müssen, die Hürden sind aber besonders innerhalb der EU vergleichsweise niedrig.

Schwieriger wird es allerdings, wenn Sie sich dann im Ausland mit dem Coronavirus infizieren. Wer muss mit einer Quarantäne rechnen? Wann können Sie zurück nach Deutschland? Und wer trägt die Kosten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Corona-Infektion im Ausland: Dürfen Sie zurück nach Deutschland reisen?

Egal, ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder per Flug verreist sind, bei der Rückkehr nach Deutschland gilt eine Nachweispflicht. Sie benötigen dann einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis. Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene ist spätestens an dieser Stelle dann Schluss, wenn sie infiziert sind.

Die Einreise nach Deutschland ist dann nicht erlaubt, zumindest nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie dem Flieger, Bussen oder Bahnen. Ausnahmen kann es nur bei der Einreise im privaten Pkw geben, wenn Sie sich direkt nach Hause begeben. In diesem Fall wird Ihre Infektion direkt an der Grenze an Ihr zuständiges Gesundheitsamt weitergeleitet. Bei der Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gelten zusätzliche, strengere Regelungen.

In vielen Fällen werden Sie auch im Urlaub regelmäßig getestet oder benötigen Tests beispielsweise für Restaurantbesuche oder Freizeitgestaltung. Sofern die Infektion bestätigt ist, ist eine Rückreise nach Deutschland zunächst nicht mehr möglich. Es gelten dann die Quarantäne- und Behandlungsregelungen im Ausland.

Welche Quarantäne-Auflagen gelten im Ausland?

Wann und wie lange Sie bei einer Infektion in Quarantäne müssen und vor allem, wo die Quarantäne stattfindet, ist je nach Reiseland ganz unterschiedlich.

Wenn Sie beispielsweise eine Ferienwohnung für sich allein gebucht haben, kann es vielerorts sein, dass Sie dort die Quarantäne verbringen dürfen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung nach Ihnen nicht direkt wieder belegt ist. In vielen Ländern gibt es zudem gesonderte Quarantäne-Hotels, in denen Sie dann untergebracht werden. Beispielsweise für Thailand-Reisen müssen Sie diese Hotels vorab mitbuchen, um überhaupt einreisen zu dürfen.

Letztlich werden die Behörden oder auch Ärzte im Reiseland Sie dann darüber informieren, welche Auflagen für Sie gelten. Quarantäne bedeutet aber grundsätzlich wie in Deutschland auch, dass Sie sich absondern müssen, das Haus (oder Hotel) nicht verlassen dürfen und auch keinen Besuch empfangen dürfen. Sie sollten sich deshalb bereits vorab Gedanken darüber machen, wie Sie sich beispielsweise mit Lebensmitteln versorgen.

Wer trägt die Kosten für Corona-Infektion und ihre Folgen?

Erkranken Sie während der Reise am Coronavirus und haben zuvor eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die entstehenden Behandlungskosten, falls Sie einen Arzt aufsuchen müssen oder Medikamente benötigen. Allerdings haben einige Versicherer einen Ausschluss von Pandemien in ihren Bedingungen, darauf sollten Sie vor Abschluss besonders achten.

Wichtig ist auch die Frage nach den verlorenen Urlaubs- oder auch Arbeitstagen: Wenn Sie sich mitten im Urlaub infizieren und in Quarantäne müssen, ist Ihr Arbeitgeber beispielsweise nicht verpflichtet, Ihnen die Urlaubstage wie bei einer anderen Erkrankung im Urlaub nachzugewähren. Das ist nur dann der Fall, wenn zusätzlich zur Quarantäne Symptome vorliegen und Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können. Allerdings kann auch in diesem Fall je nach Arbeitgeber und Situation die Entscheidung ganz unterschiedlich ausfallen.

Kosten für ein Quarantänehotel sowie die Umbuchung des Rückflugs trägt in einigen Fällen der Reiseveranstalter. Auch hier gilt: Die Regelungen sind je nach Reiseanbieter individuell. Informieren Sie sich daher am besten schon vor der Buchung über die Möglichkeiten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesgesundheitsministerium: "Aktuelle Informationen für Reisende"
  • Verbraucherzentrale Bundesverband: "Corona & Urlaub - Was mache ich, wenn...?"
  • Coronavirus-Einreiseverordnung
  • RND: "Corona-Test positiv: Was wird jetzt aus meinem Urlaub?", 12. Januar 2022.
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