Schulbeginn in der Pandemie Maskenpflicht in Schulen: Was in Ihrem Bundesland gilt
Maskenpflicht, kleinere Klassen oder Fernunterricht: Den Schulstart in der Corona-Pandemie regeln die Bundesländer verschieden. Was gilt jetzt bei Ihnen?
Inhaltsverzeichnis
- Baden-Württemberg: Schulstart am 14. September
- Bayern: Schulstart am 8. September
- Berlin: Schulbetrieb seit dem 10. August
- Brandenburg: Schulbetrieb seit dem 10. August
- Bremen: Schulstart am 27. August
- Hamburg: Schulbetrieb seit dem 6. August
- Hessen: Schulbetrieb seit dem 17. August
- Mecklenburg-Vorpommern: Schulbetrieb seit dem 3. August
- Niedersachsen: Schulstart am 27. August
- Nordrhein-Westfalen: Schulbetrieb seit dem 12. August
- Rheinland-Pfalz: Schulbetrieb seit dem 17. August
- Saarland: Schulbetrieb seit dem 17. August
- Sachsen: Schulstart am 31. August
- Sachsen-Anhalt: Schulstart am 27. August
- Schleswig-Holstein: Schulbetrieb seit dem 10. August
- Thüringen: Schulstart am 31. August
Die ersten Schüler sitzen bereits wieder im Unterricht, während andere noch in den Ferien sind. Klar ist allerdings: Nach den Sommerferien soll der Unterricht in allen Bundesländern wieder weitgehend normal stattfinden. Besonders über die Maskenpflicht an Schulen wird heftig diskutiert.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger fordert eine Maskenpflicht in Klassenzimmern. Der Ärzteverband Marburger Bund findet das eine "überflüssige Behinderung". Momentan gelten ganz unterschiedliche Regeln in den Bundesländern. Ein Überblick:
Baden-Württemberg: Schulstart am 14. September
Auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen soll eine Maskenpflicht gelten – nicht aber im Unterricht.
Der Unterricht soll in festen Gruppen ablaufen, sodass sich die Schüler möglichst wenig durchmischen. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden. Dann müssen die Kinder aber aus der Ferne mitlernen. Alle Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.
Bayern: Schulstart am 8. September
Die Maskenpflicht an allen Schulen in Bayern soll bislang nur außerhalb des Klassenzimmers gelten. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie sei regional auch eine Maskenpflicht während des Unterrichts möglich.
Weitere Planungen laufen noch. Der Freistaat will im neuen Schuljahr auch Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium einsetzen, um Stammlehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und nicht an die Schule können, zu unterstützen. 800 sogenannte Teamlehrkräfte werden dafür gesucht. Neben ausgebildeten Lehrern können sich auch Menschen mit anderen Hochschulabschlüssen für diese Stellen bewerben. Zudem sollen die Schulen spezielle Förderkurse anbieten, um Schüler mit Lerndefiziten wegen der Corona-Einschränkungen zu unterstützen. Für Lehrer sollen zu Beginn des Schuljahres einmalige Reihentests angeboten werden.
Berlin: Schulbetrieb seit dem 10. August
Außerhalb des Unterrichts gilt in Berlin auf den Fluren, in Aufenthaltsräumen und Toiletten eine Maskenpflicht.
In der Hauptstadt ist wieder "durchgehender Unterricht" in "vollem Umfang" für alle geplant. Die Lehrer sollen zu Beginn den Lernstand der Schüler überprüfen und dann entsprechende Konzepte zur Unterrichtsgestaltung und eventuelle Fördermaßnahmen festlegen. Sport-, Musik- und Theaterunterricht darf wieder stattfinden. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Körperkontakt soll vermieden werden. Schüler, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass sie zur Risikogruppe gehören, können bis auf Weiteres auch von zu Hause aus mitlernen.
Brandenburg: Schulbetrieb seit dem 10. August
Auch in Brandenburg müssen Schüler und Lehrer Masken zum Schutz vor dem Coronavirus tragen. Die Pflicht gilt für Flure, Gänge, Treppenhäuser und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa.
Alle Lehrer können sich in der Zeit zwischen Anfang August und Ende November sechs Mal auf Kosten des Landes freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Dagegen gibt es nur eine einmalige Test-Stichprobe bei einem Prozent der Schüler (also bei 2.900). Sollte es zu einem Corona-Ausbruch kommen, sollen die Schüler, möglichst nur einzelne Klassen, in den Heimunterricht geschickt werden. Es soll nicht gleich die ganze Schule geschlossen werden. Bis zum Ende des ersten Halbjahres sollen für alle Schüler mobile Endgeräte zur Verfügung stehen.
Bremen: Schulstart am 27. August
Wie der "Weser Kurier" berichtet, lehnt Bremen die Maskenpflicht an Schulen ab. "In Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Gesundheitsressort sowie den Schulen führen wir die Pflicht bisher nicht ein. Freiwillig können sich alle schützen“, sagte Annette Kemp, Sprecherin von Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD), gegenüber der Zeitung.
Das kleinste Bundesland hat ein "Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021" aufgestellt und will damit "möglichst viel Normalität und einen Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans erreichen". Leitmotiv aller Entscheidungen sei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe. Vorgesehen sind "möglichst feste Klassenteams". Falls es pandemiebedingt doch zu Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, sollen Grundschüler und Schüler, die zu Hause keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen haben, bevorzugt mit Präsenzzeiten versorgt werden.
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Hamburg: Schulbetrieb seit dem 6. August
In Hamburg gilt eine Maskenpflicht für das gesamte Schulgelände, nicht aber für den Unterricht selbst. Grundschüler sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Der Hamburger Schulsenator Rabe sagte im NDR, die Maskenpflicht gelte dort in den Pausen und bei sämtlichen Wegen auf dem Schulgelände. Erst wenn sich alle Schüler und Lehrer zum Unterricht auf ihre Plätze begeben hätten, dürften die Masken abgenommen werden.
Seine Behörde habe sich mit führenden Verbänden und Experten abgestimmt, sagte der Senator. Diese seien zu der Einschätzung gekommen, dass eine Maskenpflicht für Schüler und Bedienstete an Schulen zum Schutz gegen mögliche Übertragungen des Coronavirus sinnvoll sei.
Auch in Hamburg ist "in allen Schulformen und Jahrgangsstufen" wieder Regelbetrieb geplant. "Sofern es keine anderweitige Entwicklung der Infektionslage gibt, ist für die Planung davon auszugehen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2020/21 auf Ebene der Klasse beziehungsweise des Jahrgangs aufgehoben wird", heißt es in einer Mitteilung des Senats von Mitte Juli. Alle Hamburger Lehrer und anderen Beschäftigten der Schulen können sich mehrfach kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Hessen: Schulbetrieb seit dem 17. August
In Hessen gilt bislang keine Maskenpflicht in Schulen. Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anordnen.
Außerdem wird in Hessen der Mindestabstand in den Klassenräumen und beim Sportunterricht aufgehoben, er besteht jedoch weiterhin beispielsweise bei Konferenzen. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nur im Freien erlaubt. Jede Lehrkraft kann sich voraussichtlich vor dem Start ins neue Schuljahr auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen.
Mecklenburg-Vorpommern: Schulbetrieb seit dem 3. August
In den Schulen gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände ab der 5. Klasse außerhalb des Unterrichts. Schüler, denen wegen Erkrankungen eine Maske nicht zugemutet werden kann, sind von der Regel befreit. Im Schulbus gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. An Grundschulen soll es weiterhin keine Maskenpflicht geben.
Als erstes Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern zurück in den regulären Schulbetrieb gegangen. Das Bildungsministerium hat die Schüler jahrgangsmäßig in Gruppen eingeteilt. So sollen beispielsweise die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 7 und 8 unter sich bleiben. "Die verschiedenen definierten Gruppen sollen sich einander nicht beziehungsweise möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern begegnen", heißt es in einem Brief an die Schulleitungen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kostenlose Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal. Möglich sind bis zu den Herbstferien fünf Tests pro Person im Abstand von zwei Wochen.
Niedersachsen: Schulstart am 27. August
Niedersachsen hält die von Nordrhein-Westfalen eingeführte Maskenpflicht auch während des Unterrichts an weiterführenden Schulen und Berufsschulen momentan für übertrieben. Angesichts der derzeit niedrigen Infektionszahlen in Niedersachsen sei das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Unterrichtszeit nicht verhältnismäßig. Masken sollen aber auf den Fluren getragen werden.
Niedersachsen will nach Angaben des Kultusministeriums ein Maximum an Bildung und Betreuung anbieten. "Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität", war die Ansage von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) Anfang Juli. Für das neue Schuljahr wurden – je nach Infektionslage – drei Szenarien entwickelt. Im Moment wird vom "eingeschränkten Regelbetrieb" ausgegangen – laut Tonne "Schule wie immer" mit "ein paar Sonderregelungen". Das heißt, dass auf das Abstandsgebot verzichtet wird, es aber feste Lerngruppen geben soll.
Nordrhein-Westfalen: Schulbetrieb seit dem 12. August
Anfang August hatte die NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) angekündigt, dass Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen zunächst bis zum 31. August Masken sowohl im Gebäude als auch im Unterricht tragen müssen – zusätzlich gilt die Maskenpflicht für Grundschüler außerhalb des Unterrichts. Damit gibt das Bundesland in diesem Bereich die strengsten Regeln vor.
Schulverweis bei Verstoß gegen Maskenpflicht in NRW
Wenn Schüler in NRW dauerhaft gegen die neue Maskenpflicht verstoßen, können sie auch von der Schule verwiesen werden. Darauf hat die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einem WDR2-Interview hingewiesen. Gebauer sagte dem Sender: "Wenn sich Schülerinnen und Schüler konstant nicht – weder im Unterricht noch auf den anderen Flächen – daran halten, kann das auch mit einem Verweis von der Schule beziehungsweise einem vorübergehenden einhergehen."
Gebauer verwies darauf, dass die Maske aus "pädagogisch sinnvollen Gründen" auch zwischendurch abgenommen werden könne. Auch aus medizinischen Gründen. So sei ihr bewusst, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei heißem Wetter eine besondere Beeinträchtigung sei. Gebauer verteidigte die Maskenpflicht dennoch: Das derzeitige Infektionsgeschehen in NRW mache sie alternativlos.
Die Beschäftigten von Schulen und Kitas in NRW können sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Rheinland-Pfalz: Schulbetrieb seit dem 17. August
Ein Mund-Nasen-Schutz muss an den Schulen in Rheinland-Pfalz aktuell nur außerhalb des Unterrichts getragen werden.
Der für das neue Schuljahr weiterentwickelte Hygieneplan sieht kein Abstandsgebot mehr vor. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) plant je nach Entwicklung der Corona-Infektionen mit zwei weiteren Szenarien: Das bisherige Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht sowie temporäre Schulschließungen bei einem größeren Ausbruch. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt: "Wenn es zu einem Infektionsfall kommt, werden alle anderen in Quarantäne geschickt und es wird umfassend getestet – und die Schule im Zweifel temporär geschlossen." Das Vorgehen sei mit Gewerkschaften, Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretern besprochen.
Saarland: Schulbetrieb seit dem 17. August
Bislang ist keine Maskenpflicht in Saarlands Schulen geplant. Das teilte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) im Juni mit.
Der Unterricht soll in festen Gruppen innerhalb eines Jahrgangs stattfinden, "um eine Durchmischung mit den anderen Jahrgängen nach Möglichkeit zu vermeiden". Ziel sei es, dass bei Infektionsfällen für die nicht betroffenen Personen der Präsenzunterricht weiterlaufen könne. Im Hygieneplan des Landes für die Schulen wird außerdem empfohlen, Musikunterricht – wenn gesungen wird – bei gutem Wetter im Freien abzuhalten. Schüler, die zur Risikogruppe gehören, können mit ärztlichem Attest vom Schulbesuch befreit werden, müssen aber an Prüfungen teilnehmen. Dafür stellen die Schulen separate Räume zur Verfügung.
Sachsen: Schulstart am 31. August
Sachsen verzichtet auf eine umfassende Maskenpflicht in Schulen. Die Schulleitungen können selbst festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist. Wegen der aktuell niedrigen Infektionszahlen sei eine generelle Maskenpflicht im Moment unnötig, sagte der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU).
"Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet". Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht mehr. Wer die Schule betritt, muss sich die Hände waschen oder desinfizieren. Täglich wird dokumentiert, wer in der Schule war, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Sachsen-Anhalt: Schulstart am 27. August
Eine allgemeine Maskenpflicht an den Schulen ist für Sachsen-Anhalt noch nicht beschlossen. Dies teilte das Bildungsministerium in Magdeburg dem MDR Sachsen-Anhalt mit. Das Land will zunächst auf die Erfahrungen der Bundesländer schauen, in denen der Schulbetrieb schon wieder läuft.
In Sachsen-Anhalt gilt die Anweisung, dass alle Schulen sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vorbereiten sollen. Das Bildungsministerium weist aber auch darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden weiterhin lokale Schulschließungen vornehmen könnten. Daher seien die Schulen gehalten, sich auch auf eine teilweise oder vollständige Abkehr vom Regelbetrieb einzustellen, "um kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können". Die konkreten Planungen für den Schulalltag laufen, ein aktualisierter Hygieneplan soll noch vorgelegt werden. Das Ministerium geht grundsätzlich davon aus, "dass das gesamte pädagogische Personal im Regelbetrieb eingesetzt werden kann". Das Bildungsministerium empfiehlt zudem "allen schulischen Akteuren" die Nutzung der Corona-Warn-App.
Schleswig-Holstein: Schulbetrieb seit dem 10. August
In Schleswig-Holstein empfiehlt die Landesregierung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Schulgebäudes, den Schulhof und auch im Unterricht (außer den Jahrgangsstufen eins bis sechs). Eine allgemeine Maskenpflicht an Schulen gibt es aber nicht.
Auch in Schleswig-Holstein ist eine Aufteilung der Schüler in feste Großgruppen nach Jahrgangsstufe geplant. Innerhalb der Jahrgänge fällt die Abstandsregel, dafür sollen Kontakte zwischen den Jahrgängen möglichst vermieden werden. "An die Stelle des durchgängig einzuhaltenden Abstandsgebots tritt das Kohortenprinzip", heißt es in einem Konzept für das neue Schuljahr. Begründung: Im Infektionsfall könnte dann nur die entsprechende Kohorte in Quarantäne geschickt werden, ohne dass die ganze Schule zugemacht werden muss. Großflächige Corona-Tests für Lehrer sind im Norden nicht geplant.
Thüringen: Schulstart am 31. August
Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt in Thüringen als "vorbeugender Infektionsschutz" und soll innerhalb des Schulgebäudes getragen werden. Für die Schülerbeförderung gelten die allgemeinen Mundschutz-Regelungen des Personennahverkehrs.
"Wir wollen am 31. August in ein normales Leben zurückkehren" – diese Devise hat Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) ausgegeben. Auch Klassenfahrten sollen wieder möglich sein. Ab Mitte August sind freiwillige, kostenlose Corona-Tests für Lehrer geplant. Thüringen hat für die Schulen ein Ampelkonzept mit abgestuften Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt: Grün bedeutet Normalbetrieb, Gelb eingeschränkter Regelbetrieb, wenn beispielsweise ein Infektionsfall an der Schule auftritt, die Kontaktpersonen aber bekannt sind und nach Hause geschickt werden können. Bei Gelb werden die Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule verschärft. Wenn der Kontakt nicht nachzuvollziehen ist, tritt Stufe Rot in Kraft und es kann zu einer vorübergehenden Schulschließung kommen.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP
- Weser Kurier: "Keine Maskenpflicht an Bremer Schulen", 3. August 2020
- MDR: "Maskenpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt noch offen", 3. August 2020
- Eigene Recherche